Kreishaushalt 2026: Strukturelle Defizite und absehbare Mehrbelastungen für die Odenwälder Kommunen

Warum die Fraktion Zukunft Odenwald: FDP-ZBK dem Haushaltsentwurf nicht zustimmen konnte. Eine sachliche Analyse der Haushaltsdaten und der mittelfristigen Finanzplanung.

Am Montag den 22.06.2026 hat der Kreistag den Haushalt des Odenwaldkreises für das Jahr 2026 beschlossen. Während die Kreisspitze das Zahlenwerk als Konsolidierungserfolg und Signal der Stabilität darstellt, zeigt eine detaillierte Auswertung der Haushaltsdaten durch unsere Fraktion, dass die wesentlichen strukturellen Probleme des Kreises weiterhin ungelöst bleiben.

In seiner Haushaltsrede bemühte der Landrat das Bild eines Waldes und forderte dazu auf, unter die Oberfläche zu schauen. Genau diesen Blick haben wir riskiert: Während die Baumkrone des Haushalts 2026 durch kurzfristige Einmaleffekte optisch etwas grüner wirken mag, werden die finanziellen Wurzeln unseres Landkreises unter der Oberfläche zunehmend geschwächt. Es handelt sich keineswegs um eine nachhaltige Gesundung, sondern um einen reinen Verschiebehaushalt. Das vermeintlich reduzierte Defizit beruht im Wesentlichen auf verschobenen Investitionen, Rücklagenverrechnungen und temporären Sondereffekten.

Aus diesen Gründen hat die Fraktion Zukunft Odenwald: FDP-ZBK dem Entwurf die Zustimmung verweigert.

1. Der Kreis lebt vom Dispo

Die Liquiditätssituation des Landkreises gibt weiterhin Anlass zu ernster Sorge. Zur Deckung der laufenden Ausgaben greift der Kreis fortlaufend auf Liquiditätskredite zurück. Das Revisionsamt hat in seinem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2024 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unterjährige Liquiditätskredite gemäß § 105 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bis zum Ende des Haushaltsjahres vollständig zurückzuführen sind. Da der Kreis seit dem 31.12.2024 keine Tilgungen mehr vornimmt und der Kreditbestand im Verlauf des Jahres 2025 weiter angestiegen ist, stellte das Revisionsamt hierin einen Rechtsverstoß gegen die HGO fest.

Im Haushalt 2026 setzt sich diese Praxis fort. Zum 31.12.2026 wird mit einem negativen Zahlungsmittelbestand von 22,81 Mio. € gerechnet. Bis zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2029 wird eine Ausweitung dieses Fehlbedarfs auf voraussichtlich 37,7 Mio. € prognostiziert – ohne dass eine Rückführung oder der Aufbau einer Liquiditätsreserve vorgesehen sind. Bereits für das Haushaltsjahr 2024 hatte das Regierungspräsidium Darmstadt in seiner Begleitverfügung gewarnt, dass eine dauerhafte Überschreitung der Haushaltsansätze die kommunale Selbstverwaltung massiv einschränkt und die Leistungsfähigkeit des Kreises gefährdet.

2. Verschiebehaushalt

Die Verbesserung des Ergebnishaushalts – das ordentliche Defizit sinkt auf 7,66 Mio. € – wird durch Effekte begünstigt, die keine dauerhafte finanzpolitische Entlastung darstellen:

  • Verrechnung von Landeshilfen: Die Ende 2025 vom Land Hessen gewährte „allgemeine Soforthilfe“ in Höhe von 2,04 Mio. € wird erst im Jahr 2026 ergebniswirksam veranschlagt.
  • Rücklagenauflösung: Der Hebesatz der Schulumlage sinkt auf dem Papier leicht von 21,40 % auf 20,46 %. Dies wird jedoch ausschließlich durch die Verrechnung mit einem Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2024 ermöglicht. Ohne diese Maßnahme hätte der Satz auf 21,84 % angehoben werden müssen.
  • Steigende Umlagegrundlagen: Da die Berechnungsgrundlagen für die von den Kommunen zu zahlende Kreis- und Schulumlagen um über 8 Mio. € steigen, zahlen die Städte und Gemeinden tatsächlich deutlich höhere Beträge an den Kreis – auch wenn der Gesamthebesatz von 58 % unverändert bleibt.

3. Die Kommunen zahlen die Rechnung ab 2027

Das im Haushaltswerk verankerte Haushaltssicherungskonzept verdeutlicht, dass die aktuelle relative Stabilität der Hebesätze nur von kurzer Dauer ist. Bereits ab dem Jahr 2027 ist eine erhebliche Anhebung der Sätze für die Kreis- und Schulumlage auf insgesamt 61,11 % fest eingeplant. Für die ohnehin stark beanspruchten Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis bedeutet dies zusätzliche jährliche Abgaben in Millionenhöhe (allein im Jahr 2027 belaufen sich die erwarteten Mehrerlöse des Kreises aus diesen Erhöhungen auf über 6 Mio. €). Dies entzieht den Kommunen den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum für ihre eigenen Aufgaben vor Ort.

Gerade wegen der bundesweit schwierigen Lage – wie es auch auf dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ des Deutschen Städtetags jüngst verdeutlicht wurde, ist eine konsequente Prioritätensetzung der vorhandenen Mittel zwingend erforderlich, anstatt die Lasten einfach nach unten durchzureichen.

4. Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur

Ein wesentlicher Grund für die graduelle Verbesserung des Haushaltsplanergebnisses liegt im deutlichen Zurückfahren der kreiseigenen Investitionen. Der Eigenbetrieb Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis (BImO) warnt in seinem Wirtschaftsplan nachdrücklich vor den Konsequenzen dieser Strategie und spricht von einem „Betrieb auf Verschleiß“.

Laut BImO sind infolge der reduzierten Mittel für Gebäude und Straßenunterhaltung mittelfristig Sperrungen, Provisorien und eingeschränkte Nutzbarkeiten zu erwarten. Bei den Kreisstraßen wird erneut auf größere Einzelmaßnahmen verzichtet, was zu einer Verschlechterung des Straßenzustands führen wird. Zwar sind notwendige Einzelprojekte wie die Heizungssanierung an der Grundschule Bad König und der Ausbau der Waldbachschule Zell im Investitionsprogramm verblieben, das Gesamtvolumen der Investitionen verweilt jedoch auf einem unzureichenden Niveau.

5. Wirtschaftliche Risiken beim Gesundheitszentrum Odenwald (GZO)

Die finanzielle Entwicklung des Gesundheitszentrums Odenwald (GZO) birgt weiterhin erhebliche Risiken für den Kreishaushalt. Ungeachtet der unbestrittenen Bedeutung einer verlässlichen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum belasten die Defizite die Kreisgelder stark. Im Jahr 2024 mussten erneut 4,55 Mio. € außerordentlich auf die Beteiligung abgeschrieben werden; die Gesamtsumme der Abschreibungen seit 2009 beläuft sich damit auf 22,45 Mio. €.

Für das Jahr 2026 wird mit einem erneuten Verlust von rund 3,28 Mio. € gerechnet, wodurch das Eigenkapital der Gesellschaft zum Jahresende auf voraussichtlich 2,07 Mio. € sinkt. Angesichts der prognostizierten Verluste für die Folgejahre wird spätestens 2027 eine weitere Eigenkapitalaufstockung unumgänglich. Das Revisionsamt hat jedoch bereits klargestellt, dass das Regierungspräsidium Darmstadt einer weiteren kreditfinanzierten Erhöhung des Stammkapitals nicht zustimmen wird. Eine langfristig tragfähige und belastbare Zukunftsstrategie für das GZO liegt bis heute nicht vor.

Wie unsicher die Haushaltsplanungen insgesamt ausfallen, zeigt zudem der Rückblick auf das Jahr 2024: Statt des geplanten Defizits von 5,82 Mio. € schloss das Jahr mit einem tatsächlichen ordentlichen Fehlbetrag von 13,81 Mio. € ab, der sich durch die Verluste des GZO auf ein Gesamtminderergebnis von -18,27 Mio. € ausweitete.

6. Defizite in der Personalplanung und mangelnde politische Transparenz

Der von der Koalition angeführte Stellenabbau entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weitgehend wirkungslos für eine kurzfristige Haushaltsentlastung. Im Verwaltungs- und Schulbereich des Kreises sind derzeit insgesamt rund 33,9 der ausgewiesenen Planstellen überhaupt nicht besetzt. Die Streichung unbesetzter Positionen führt folglich zu keiner realen Reduzierung der Ausgaben, weshalb die Personalkosten im Jahr 2026 trotz des nominalen Abbaus leicht um 86.000 € ansteigen.

Demgegenüber steht die Entscheidung der Koalition, in dieser angespannten Haushaltslage eine neue, zusätzliche hauptamtliche Kreisbeigeordnetenstelle in der Besoldungsgruppe B3 einzurichten. Während in allen Kernbereichen der Verwaltung und Infrastruktur zur Sparsamkeit aufgerufen wird, wird hier eine neue politische Führungsposition geschaffen, für die eine hinreichende organisatorische und finanzielle Begründung bislang fehlt.

Gemeinsam mit den Fraktionen der ÜWG und von Bündnis 90/Die Grünen hatte unsere Fraktion im Vorfeld einen klaren Transparenzantrag eingebracht: Wir forderten, vor einer Wahl zunächst eine unabhängige organisatorische und finanzielle Bewertung dieser Stelle vorzulegen. Dass die Koalition diesen Antrag im Kreistag rundweg ablehnte und die Stelle unmittelbar im Anschluss besetzte, setzt politisch das völlig falsche Signal. Es zeigt, dass Transparenz und eine echte Prüfung von Prioritäten in dieser Krise von den Regierungsfraktionen blockiert werden.

Fazit

Die Fraktion Zukunft Odenwald: FDP-ZBK fordert eine Rückkehr zu einer soliden, transparenten und nachhaltigen Finanzpolitik. Um im Bild des Landrats zu bleiben: Die Baumkrone dieses Haushalts mag durch Einmaleffekte kurzfristig grün wirken, doch das finanzielle Wurzelsystem des Odenwaldkreises wird zunehmend geschwächt. Der beschlossene Haushalt 2026 löst die strukturellen Defizite des Odenwaldkreises nicht, sondern verschiebt die Probleme lediglich in die Zukunft. Ein Kreis, der dauerhaft vom Dispo lebt, und ab 2027 die eigenen Kommunen über die Umlagen zur Kasse bittet, betreibt keine nachhaltige Politik. Wir benötigen eine konsequente Priorisierung der Kernaufgaben, den Verzicht auf entbehrliche politische Spitzenpositionen und ein tragfähiges, ehrliches Konzept zur Sanierung unserer Infrastruktur.

Verantwortlich: Fraktion Zukunft Odenwald: FDP-ZBK im Kreistag des Odenwaldkreises.

Unsere Pressemitteilung finden Sie hier: https://zbk.news/wp-content/uploads/2026/06/PRESSEMITTEILUNG.pdf

 

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