Hauptthema der jüngsten Vorstandssitzung der ZBK war der im Odenwälder Echo vom 07.02.2018 erschienene Artikel „Die Kosten der Odenwald-Therme treiben das Bad Königer Parlament um“. Zu diesem Artikel, dessen Inhalt weitgehend auf einem Gespräch mit Bürgermeister Veith beruht, nimmt der Vorstand wie folgt Stellung:
Es trifft zu, dass die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium in Darmstadt bei der Änderung der Kreditverträge, die nach Umsetzung der von uns geforder-ten Tilgungsstreckung erforderlich wird, „ein Wörtchen mitzureden“ hat. Deshalb muss das Ergebnis der jetzt endlich von der Geschäftsführung der Kurgesellschaft abzuschließenden Gespräche mit der Volksbank Odenwald dem Regierungspräsidium vorgelegt werden.
Klarzustellen ist, dass mit der Kommunalaufsicht aktuell noch nicht gesprochen worden ist. Wie sollte das auch gehen, wenn noch nicht einmal die Verhandlungen mit der Bank abgeschlossen sind? Es ist sicher davon auszugehen, dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen für die Stadt sehr positiv sein werden:
Denn mit einer Tilgungsstreckung entfällt endlich die Notwendigkeit für die Stadt, zusätzlich zum Ausgleich der „normalen“ Betriebsverluste jeweils jährlich hohe Beträge dafür aufzuwenden, dass die Kurgesellschaft nicht in der Lage ist, die wegen der relativ kurzen Darlehenslaufzeit derzeit hohen Tilgungsraten aus ihren eigenen liquiden Mitteln zu leisten. Jeder Cent, um den die Tilgungsraten die jährlichen Abschreibungen für die Therme überschreiten, ist von der Stadt zusätzlich zu leisten! In diesem Jahr werden hierfür 343.000 € fällig, dieser Betrag wird in den kommenden Jahren – wenn es nicht zu einer Tilgungsstreckung kommt – auf über 400.000 € pro Jahr steigen.
Somit addieren sich die möglichen Einsparungen aus einer Tilgungsstreckung auf den von uns genannten Betrag in Millionenhöhe – dabei sind weitere Einsparun-gen aus dem bei den Verhandlungen mit der Volksbank sicherlich erreichbaren niedrigeren Zinssatz noch nicht einmal berücksichtigt!
Selbstverständlich wird, wie von Bürgermeister Veith richtigerweise erwähnt, die Bank für die vorzeitige Vertragsänderung eine „Entschädigung“ verlangen. Doch ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass auch unter Einbeziehung dieser zu leistenden Entschädigung noch sehr deutliche Einsparungen für die Stadt verbleiben werden.
Wie Bürgermeister Veith darauf kommt, dass die Kommunalaufsicht neu verhandelte Kreditverträge mit eindeutig positiven Ergebnissen für die Stadt einfach ablehnen sollte, bleibt sein Geheimnis. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Regierungspräsidium die ihr vorzulegenden Ergebnisse zutreffend einordnen und der für die weitere Entwicklung der Finanzen unserer Stadt elementaren Vertragsänderung keine Steine in den Weg legen wird.
Bei der Besprechung mit dem Regierungspräsidium ebenfalls angesprochen werden sollte die Gründung einer städtischen Bau-GmbH. Auch für diesen Vorschlag gehen wir sicher von einer Zustimmung der Kommunalaufsicht und des Regierungspräsidiums aus.
Denn auch wenn für die Gründung zwar Kosten entstehen und das Stammkapital eingezahlt werden müsste, hätte die Stadt erhebliche Vorteile zu erwarten. Denn auf diesem Weg könnte bei den vielen Bauvorhaben, die jetzt anstehen, nur beispielhaft genannt sei der Neubau des Feuerwehrhauses im Kinzigtal für ca. 1 Mio. €, zunächst die Mehrwertsteuer aus allen zu bezahlenden Rechnungen gespart werden. Außerdem hat diese GmbH – anders als die Stadt selbst – bei Ausschreibungen größere Verhandlungsspielräume und kann dadurch günstigere Preise erreichen. Für die Zukunft spart man dann auf diese Weise bei allen zu reparierenden Straßen, z.B. der Straße nach Momart, dem Neubau der Kita in Zell und bei der Kanalsanierung, für die ebenfalls erhebliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Mit den dadurch erzielbaren Einsparungen hätte die Stadt dann endlich wieder genug finanziellen Spielraum, um z.B. den Sportvereinen die Hallenmiete zu erlassen.