Am 09.02.2023 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der einstimmige Beschluss gefasst:
„Der Magistrat schafft unverzüglich die Voraussetzungen, dass die Stadt das Freibad mit den bereitgestellten
Haushaltsmitteln von 3,5 Mio. € saniert. Grundlage dafür ist das am 05.01.2023 von Thomas Riedl
vorgestellte Sanierungskonzept.” LINK
Seit der Schließung des Freibads setzen sich nämlich alle Fraktionen in Bad König für eine baldige Wiedereröffnung ein.
Dafür haben wir insgesamt 3,5 Mio Euro im Haushalt bereitgestellt. Mit dem durch das Engagement von Thomas Riedl und seinen Mitstreitern erarbeiteten Sanierungskonzept sowie einer weiteren Optimierung haben wir die Chance, das Freibad mit den Haushaltsmitteln zu sanieren!
Nun hat Bürgermeister Axel Muhn den einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.02.2023 zur Sanierung des Freibads mit Hilfe des Magistrats gemäß §63 HGO widerrufen. Ein Widerruf ist demnach nur möglich, wenn der Beschluss gegen das Recht verstößt oder das Wohl der Gemeinde gefährdet.
Die von Bürgermeister Muhn zur Verfügung gestellte Begründung finden Sie hier : LINK
Nach der von Bürgermeister Muhn übermittelten Widerspruchsbegründung des Magistrats verletzt dieser Beschluss das Recht, da keine „Änderungsplanung“ vorliegt, keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Auflagen der Kommunalaufsicht aus der Genehmigung des Haushalts 2022 nicht erfüllt sind.
Die genannten Argumente können einen Rechtsverstoß nicht begründen. Denn mit unserem gemeinsamen Beschluss ist die Stadt lediglich und gerade dazu aufgefordert worden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Auflagen der Kommunalaufsicht erfüllt werden können und damit die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen kann. Wir wollen uns nämlich genau an das Recht halten, statt es zu verletzen!
Das bedeutet, dass es Aufgabe der Stadt ist, die nach § 27 GemHVO geforderte Folgekostenabschätzung durchzuführen und dann der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis mitzuteilen, ob die Voraussetzungen wie mit dem Beschluss gefordert geschaffen werden können – oder gegebenenfalls auch nicht. Da sich die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht ausdrücklich an den
“Magistrat der Stadt Bad König” richtet und nicht etwa an die Stadtverordnetenversammlung, ist es auch völlig klar und eindeutig, wer diese Aufgabe zu erfüllen hat.
Dieser Aufgabe bzw. Verantwortung will sich der Bürgermeister durch den von ihm veranlassten Widerspruch des Magistrats entziehen.
Man kann es gut und gerne als Arbeitsverweigerung sehen und für uns als Bürgerinnen und Bürger ist es wirklich zum verrückt werden,
wie das Projekt torpediert wird.
Gerne bieten wir der Stadt unsere Unterstützung bei der geforderten „Schaffung der Voraussetzungen“ an:
Die Bereitstellung einer Konkretisierung der technischen Leistungen für die Optimierung des Beckenkörpers nebst Kostenschätzung,
die bauseitigen Arbeiten sowie die geforderte Folgekostenberechnung. Die Daten stellen wir gerade zusammen und werden diese unverzüglich bereitstellen, um das Projekt voranzutreiben.
Alle Fraktionen waren sich einig, dass das Freibad zügig saniert werden soll.
Nun haben wir die Chance, dies nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu realisieren
(die von der Stadt beauftragte Planung war mehr als doppelt so teuer!).
Die ZBK unterstützt den zügigen Fortgang der Freibadsanierung daher tatkräftig.
Wir hoffen, dass sich alle anderen Fraktionen auch zu den gefassten Beschlüssen bekennen und wir an einem Stang ziehen.