Anträge der ZBK-Fraktion zum Haushalt 2023 der Stadt Bad König
Mit den Anträgen der ZBK-Fraktion zum Haushalt 2023 wird eine finanzielle Mehrbelastung der Bürger*innen vermieden, da durch die Einsparungen und generierten Mehreinnahmen die vom Magistrat vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuererhöhung
(Hebesatz steigt von 580% auf 730%) nicht mehr notwendig ist. Gleichzeitig wird der Verlust im Jahresergebnis signifikant reduziert,
weshalb weniger Rücklagen zum Haushaltsausgleich eingesetzt werden müssen.
Zum Investitionsprogramm:
Projekt I2022/025 Breitbandprojekt Odenwaldkreis (FTTB/H-Ausbau):
Kürzung des Haushaltsansatzes von 265.000 € um 30%= -79.500 €
Begründung:
Es ist davon auszugehen, dass der veranschlagte Betrag nicht in vollem Umfang benötigt
werden wird, da das Volumen der von Unternehmen wie Telekom und Entega durchgeführten Anschlussmaßnahmen voraussichtlich deutlich höher sein wird als bei Gründung der OGIG erwartet. Auch wenn der abgeschlossene Vertrag bis 2030 läuft und nicht vorher gekündigt werden kann, sollte die beantragte Ausgabenkürzung verhandelbar sein. Grundlage der Berechnung OGIG war lediglich der privatwirtschaftliche Ausbau von Bad König Nord und Momart.
Alleine die Entega baut aus: Bad König Nord, Bad König Süd und Zell.
Momart und Kernstadt werden von der Telekom ausgebaut.
Die Telekom baut Momart und die Kernstadt aus und spricht von 3100 Haushalten: https://www.presse-portal.de/pm/9077/5335467
Der geförderte Ausbau durch OGIG soll erst 2024 beginnen. Demnach erfolgt der gesamte Ausbau aktuell privatwirtschaftlich und umfasst >60% unseres Stadtgebiets einschl. Stadtteilen (geplant ca. 20%).
Die OGIG soll zu einer Neukalkulation aufgefordert werden; die zu erwartenden Kosten sollten 30% niedriger ausfallen.
Projekt I2022/026 Waldgruppe Kita Bad König:
Bereitstellung eines Haushaltsansatzes= +71.000 €
Begründung:
Die Mittel werden benötigt, um das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Vorhaben schnellstmöglich realisieren zu können. Weiterhin wurde bereits im April 2022
ein Fördermittelantrag von 50.000 gestellt. Ausweislich aktueller Aussagen des Oden-
waldkreises solle der Bescheid in 2024 eintreffen.
Projekt I2022/029 Kompletterneuerung Brückenbauwerk Bleichstraße:
Streichung des Haushaltsansatzes= -140.000 €
Begründung:
Es ist davon auszugehen, dass das Projekt in 2023 nicht mehr realisiert werden kann.
Für die zur Vorbereitung allenfalls erforderlichen Planungskosten reichen die bisher bereitgestellten,
aber nicht in Anspruch genommenen Mittel völlig aus.
Magistratsprotokoll vom 26.07.2022:
1) Büro Friedrich aus Breuberg hat sich grundsätzlich bereit erklärt hat,
die Planleistungen zur Ausschreibung der Brücke Bleichstraße mit dem einstimmig beschlossenen Haushaltsansatz
von 360.000€ zu übernehmen.
2) Aussage des Büros zufolge sollte die Planung Ende 2022 erfolgen, vorher war
nicht möglich wegen voller Auftragsbücher. Liegt diese Planung nun vor?
3) Aufgrund der fehlenden Personal- und Zeitressourcen im Bauamt wurde bis dato nichts weiter unternommen.
Der Magistrat hat weiterhin von den 360.000€ in 2022 EUR 110.000 abgezogen und in
die FW Kinzigtal transferiert. Deshalb eine Umsetzung des Brückenbauwerks mit dem
Büro Friedrich sowieso nicht mehr möglich war, auch nicht Ende 2022.
Offenbar hat das Projekt also keine Priorität mehr. Darüber hinaus ist ein neues Brückengutachten beauftragt.
Dieses sollte abgewartet werden, weil dort auch die Sanierungskosten geschätzt werden (siehe Gutachten aus 2019).
Projekt I2023/012 Notstromeinspeisungen Bauwerke Wasserversorgung:
Streichung des Haushaltsansatzes / Verschiebung in 2024= -92.000 €
Projekt I2023/013 Notstromaggregate für Wasserversorgung:
Streichung des Haushaltsansatzes / Verschiebung in 2024= -134.000 €
Begründung:
Die bei der Veranschlagung der Haushaltsansätze bestehenden Bedenken bezüglich der
Gefahren aus längeren Stromausfällen bestehen aktuell nach Aussagen der Energieversorger nicht mehr. Zudem ist wegen der mehrere Monate betragenden Lieferzeit und der frühestens im Sommer zu erwartenden Haushaltsgenehmigung nicht
davon auszugehen, dass das Projekt überhaupt noch in 2023 realisiert werden kann.
Außerdem liegt das von der Kommunalaufsicht geforderte Notfallvorsorgekonzept und eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung noch nicht vor. Dies aber ist erforderlich, bevor solche Maßnahmen beauftragt werden.
Projekt I2023/017 Sanierung Gustav-Brunnen:
Kürzung des Haushaltsansatzes von 77.000 € auf 27.000 €= -50.000 €
Begründung:
In der Sitzung des Kurverwaltungsrates am 20.04.2023 teilte Kurgeschäftsführer Eger
mit, dass eine Brunnenreinigung möglicherweise ausreichen könnte, um die Anforderungen des RP Kassel für eine Rezertifizierung der Stadt Bad König mit dem Titel „Heilbad“ zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund dürften die für dieses Haushaltsjahr geplanten Investitionsmittel zumindest nicht in vollem Umfang benötigt werden.
Zum Ergebnishaushalt:
Produkt 241801, Nr. 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen:
Kürzung des Haushaltsansatzes von 928.000 € auf 750.000 €= -178.000 €
Begründung:
Es ist davon auszugehen, dass der unter dieser Position veranschlagte Verlustausgleich
der Kurgesellschaft nicht in vollem Umfang benötigt werden wird, da nach aktuellem
Stand das Ergebnis besser ausfallen wird als noch im Wirtschaftsplan 2023 erwartet,
der auf dem Höhepunkt der Energiekrise mit sehr pessimistischen Annahmen aufgestellt
worden ist. Eine ähnliche Entwicklung war bereits im Haushaltsjahr 2021 festzustellen
(Plan: 1,586 Mio. €, Ist: 735.000 €).
Auch Kurgeschäftsführer Eger ließ in der Verwaltungsratssitzung am 20.04.2023 erkennen, dass er nach Hochrechnung der bisherigen
Ist-Zahlen nicht mehr von einem Verlust in der ursprünglich geplanten Größenordnung ausgeht.
In den vor-Corona-Jahren lag der Verlustausgleich bei rund 700.000€.
Höhere Energiekosten sind in den Eintrittsgeldern eingepreist. Es ist zu erwarten,
dass sich die Besucherzahlen mind. auf vor-Corona-Niveau einpendeln.
Produkt 454101, Nr. 13 Gemeindestraßen, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen:
Anhebung des Haushaltsansatzes= +120.000 €
Begründung:
Der bisherige Haushaltsansatz entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf für die dringend
notwendigen Maßnahmen zur Instandhaltung der Gemeindestraßen und der Brücken-
bauwerke und ist daher zu erhöhen. Nur mit einer regelmäßigen, bedarfsorientierten
Instandhaltung kann dem bei einer unterlassenen Instandhaltung eintretenden dauer-
haften Wertverlust des städtischen Anlagevermögens (Brücken und Straßen) entgegen-
gewirkt werden.
Produkt 761101, Nr. 05 Steuern und steuerähnliche Erträge einschl. Erträge aus gesetzlichen Umlagen
Kürzung des Haushaltsansatzes von 11.089.791 € auf 10.611.291 €= -478.500 €
Begründung:
Der Steuersatz für die Grundsteuer B wird bei 580% belassen und nicht wie vorgesehen
auf 730% angehoben. Bei Umsetzung der hier insgesamt vorgeschlagenen Änderungs-
anträge und der damit verbundenen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen besteht keine
Notwendigkeit mehr, diese Steuererhöhung durchzuführen. Somit kann eine Mehrbelas-
tung der Bürger*innen vermieden werden.
Zum Finanzhaushalt:
Produkt 455503, Nr. 21 Eigene Forstwirtschaft, Einz. aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens :
Einstellung eines Haushaltsansatzes von 450.000 €= +450.000 €
Begründung:
Die Stadt verfügt derzeit über 559 ha Waldbesitz. Nach dem aktuellen Waldwirtschafts-
plan soll in 2023 ein Ertrag von 50.000 € realisiert werden, d.h. 89,45 € pro ha. Dies
entspricht einer Rendite von lediglich 0,64%. Der durchschnittliche Ertrag der letzten
sechs Jahre (Ist und geplant) beläuft sich auf lediglich 21.000 €. Aussagen von Experten
zufolge ist in den kommenden Jahren nicht mit einer Steigerung des Ertrags zu rechnen.
Gleichzeitig sind die Preise für Wald nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Nach den derzeitigen Marktverhältnissen lässt sich mindestens ein Verkaufspreis von
mindestens 15.000 € pro ha realisieren. Vor diesem Hintergrund erscheint es gerecht-
fertigt, anstelle der vorgesehenen Anhebung der Grundsteuer B einen Verkauf von 30 ha
– dies sind gerade einmal 5,36% der Gesamtfläche! – vorzusehen. Nach Rücksprache
mit Hessen-Forst kauft das Land Hessen geeignete Waldflächen zurück, weshalb unser
Wald in öffentlicher Hand bleibt und nachhaltig bewirtschaftet würde.
Zum Stellenplan:
Im Teilhaushalt 1.111.01 (Gemeindeorgane) ist die Stelle des Bürgermeisters nicht in
die Besoldungsgruppe B 2, sondern – wie bisher – in die Besoldungsgruppe A 16 einzuordnen.
Begründung:
Eine Einordnung nach B 2 setzt voraus, dass die Einwohnerzahl der Stadt Bad König
mehr als 10.000 beträgt. Dies ist nach dem Gemeindeblatt der Hessen Agentur, welches
Bestandteil dieses Haushaltsplans ist, derzeit nicht der Fall. Vielmehr wird dort sogar ein
Bevölkerungsrückgang auf 9.500 Einwohner in 2025 und 9.300 Einwohner in 2035 er-
wartet. Die Stadt Bad König hatte zum 31. Dezember 2021 gemäß Statistischem Lan-
desamt insgesamt 9.861 Einwohner (siehe Haushaltsplan, S. 7). Zum Stichtag 22. Juni
2022 betrug die Einwohnerzahl 9.975. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.