Am 09.02.2023 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der einstimmige Beschluss gefasst:
„Der Magistrat schafft unverzüglich die Voraussetzungen,
dass die Stadt das Freibad mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln von 3,5 Mio. € saniert. (…)“
Klingt eigentlich ganz einfach? Ist es auch:
Wir haben die im Detail ausgearbeitet Planung für unsere Freibadsanierung von einer renommierten Firma für Schwimmbadbau vorliegen. Diese wäre von Stadt um kleine Hausaufgaben bezüglich bauseitiger Leistungen, wie einen Ringanker oder einen rechteckigen betonierten Schwallwasserbehälter zu ergänzen. Damit sollte ein entsprechendes Leistungsverzeichnis als Grundlage für eine Ausschreibung erstellt werden.
Das kann und muss ein Bauamt leisten .
Zur bisherigen Planung in Sachen Freibad:
Mitte 2021 wurde ( gegen die Stimmen der ZBK ) das Büro BZM in Wiesbaden mit der Planung unserer Freibadsanierung beauftragt. Leider wurde von der Stadt vergessen, die Rahmenbedingungen festzulegen:
Deshalb wurde uns von dem Büro eine Planung für einen quasi-Neubau für rund 8,6 Mio. Euro brutto vorgelegt und keine Sanierung. Allen Fraktionen ist bewusst, dass wir uns das nicht leisten können.
Trotzdem müssen die Bürgerinnen und Bürger für diese Fehlplanung, welche nie umgesetzt wird, rund 180.000 Euro zahlen!
Heute haben wir von einer renommierten Fachfirma für Schwimmbadbau ein Angebot nebst Planung für rund 3,0 Mio. Euro brutto vorliegen.
Hinzu kommen nochmals rund 300,000 Euro für die bauseitigen Leistungen, wie einen Ringanker oder einen rechteckigen betonierten Schwallwasserbehälter.
Klingt vernünftig ? Ja !
Deshalb haben am 09.02.2023 auch ZBK und Grüne der Sanierung auf Basis dieses Konzepts zugestimmt. SPD und CDU haben sich enthalten,
obwohl die so angestrebte Sanierung des Freibads seit Jahren das erste Projekt in Bad König ist, das die geforderten Kriterien von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit tatsächlich erfüllt.
Mit den einholenden Angeboten würde dann überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen nach § 27 GemHVO vorliegen,
eine Folgekostenabschätzung nach § 12 GemHVO würde erstellt und alles in den Haushaltsplan aufgenommen, um es abzustimmen und schlussendlich von der Kommunalaufsicht genehmigen zu lassen.
Stattdessen verweigert der Bürgermeister die Arbeit zur Umsetzung des Beschlusses und rechtfertigt das mit Hilfe des Magistrats unter dem Deckmantel eines Rechtsverstoßes,
weshalb gegen unseren Beschluss Widerspruch nach §63 HGO eingelegt wurde.
Nach §63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Bürgermeister bei einem Rechtsverstoß selbst verpflichtet,
den Widerspruch einzulegen. Hat er aus Zweifeln an seinem eigenen Handeln dafür den Magistrat vor den Karren gespannt?
Die ZBK und die Grünen hätten von allen Fraktionen erwartet, dass diese den Widerspruch des Magistrats ablehnen und unseren am 09.02.2023 einstimmig gefassten Beschluss verteidigen.
Es macht uns traurig, wie durch den Handstreich des Widerspruchs den Bürgern das letzte bisschen generationenübergreifende und sozial integrative Freizeitangebot kaputt geredet wird,
indem finanzielle Ängste geschürt und Ideologien zelebriert werden.
Der Widerspruch wurde allerdings von anderen Fraktionen genutzt, um selbst Änderungsanträge einzubringen.
SPD will das BZM Chaos verlängern :
Obwohl wir eine fast vollständige Planung vorliegen haben, will die SPD das Büro BZM in Wiesbaden mit einer Planung beauftragen,
die bereits von einer Fachfirma fast vollständig ausgearbeitet wurde. Ist das nicht paradox, für etwas zu zahlen, was man schon hat?
Aber es kommt noch besser :
Ist diese Beauftragung überhaupt rechtens? Können wir einfach Planungsleistungen für mehrere 10.000 € an ein Büro unserer Wahl vergeben?
Ja, BZM hat das Freibad zwar geplant, aber die Planung ist mit der Beauftragung der Leistungsphase 3 schon lange abgeschlossen.
Es muss erst mal geprüft werden, ob es rechtskonform ist, einfach so mehrere 10.000 Euro ohne Ausschreibung für ein Büro auszugeben,
zumal dieses noch nicht mal gute Arbeit geleistet und uns bereits 180.000€ gekostet hat. Verrückte Welt, oder ?
Durch die Patt-Situation in der Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2023 wurde keine Entscheidung für die Freibadsanierung getroffen.
In Gesprächen werden wir weiterhin für das Sanierungskonzept werben und bleiben zuversichtlich.
Link zu Antrag ZBK / Grüne
Link zu Antrag SPD
Link zu Antrag CDU