Die Ausschussvorsitzenden kritisieren ausdrücklich das Verhalten des Magistrats, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Bad König, hinsichtlich der Zusammenarbeit bei der Festsetzung der Tagesordnungen. Die Ausschussvorsitzenden handeln regelmäßig proaktiv, um das für die Festsetzung der Tagesordnung erforderliche Benehmen mit dem Magistrat mit einem angemessenen Vorlauf herzustellen.
Ebenso regelmäßig erfolgt die Reaktion des Magistrats nur wenige Stunden vor Redaktionsschluss des amtlichen Bekanntmachungsorgans der Stadt Bad König mit dem ebenso regelmäßig folgenden telefonischen Hinweis auf die Dringlichkeit aufgrund des in Kürze bevorstehenden Reaktionsschlusses.
Als Ausschussvorsitzende haben wir den Anspruch, unsere Sitzungen und die Einladungen sorgfältig vorzubereiten, die Anlagen zu überprüfen und auch die Themen der Ausschussmitglieder zu berücksichtigen. Dafür benötigen wir ein angemessenes Zeitbudget, welches insbesondere berücksichtigt, dass wir unsere kommunalpolitische Tätigkeit ehrenamtlich neben unseren Berufen ausüben.
Das trotz unserer regelmäßigen Bemühungen unveränderte Handeln des Magistrats, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Bad König, spiegelt daher weder ein gutes Benehmen im Sinn eines gebührlichen Verhaltens gegenüber den ehrenamtlichen Ausschussvorsitzenden wider, noch dient es zur sinnvollen Herstellung des Benehmens als gesetzlich vorgeschriebene Form der Mitwirkung bei einem Verwaltungsakt, in diesem Fall der Festsetzung der Tagesordnung.
Wir möchten mit dieser Erklärung eine Verbesserung der Situation bewirken, da uns eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Magistrat wichtig ist.
Diese Mitteilung ist nach §61 der Hessischen Gemeindeordnung „wesentlicher Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung“ und damit als Anlage in die Niederschrift aufzunehmen.