Stellungnahme zu einzelnen Tagesordnungspunkten der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2015
TOP 4 Bürgschaft Tennisclub
Der Tennisclub TC Bad König leistet in Bad König vorbildliche Jugend- und Vereinsarbeit. Auch wir halten es für nötig und richtig, in die Tennishalle zu investieren. Wir haben allerdings auf Grund der Sach- und Haushaltslage der Stadt Bedenken dagegen eine Bürgschaft einzugehen, weil die Stadt selbst zurzeit nicht mehr genügend Mittel bereit hat um im Ernstfall als Bürge einspringen zu können. Hier ist unseres Erachtens Vorsicht geboten.
Aus diesem Grund enthält sich die ZBK Fraktion.
TOP 7 Einführung Betriebliches Vorschlagswesen
Die Maßnahme dient der verbesserten Steuerung einzelner Abteilungen und fördert die Motivation der Beschäftigten, zur Optimierung ihres Arbeitsumfeldes beizutragen. Von den durch Mitarbeitervorschläge erzielten Einsparungen bzw. Mehreinnahmen sollte ein gewisser Anteil als Prämie an den Einsender bezahlt werden. Ein gewisser Anteil könnte zweckgebunden für Investitionen in der betroffenen Abteilung vorgesehen werden.
Die heutige Version der der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegten Beschlussvorlage lautet:
„Der Magistrat wird aufgefordert das betriebliche Vorschlagwesen i.d.F. vom 24.10.1996 bis zum 31.12.2015 auf Aktualität und Praktikabilität zu überprüfen und ggf.anzupassen.Der Magistrat soll hiernach die Mitarbeiter in geeigneter Form informieren“.
Damit wurde nur ein Minimalkompromiss mit der Verwaltung und den Fraktionen getroffen.
Die von der Verwaltungsspitze erst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (H+F) am 15.06.2015 vorgelegte Fassung des städtischen Vorschlagswesens wird nicht mehr praktiziert und soll nun bis zum Jahresende vom Magistrat überarbeitet werden. Wir sehen in einer schnellen Einführung weiter großes Potenzial, um Verbesserungen und Einsparungen zu generieren und gleichzeitig die Mitarbeitermotivation zu erhöhen. Der im H+F erarbeitete Kompromiss stellt unserer Meinung nach nur den kleinsten gemeinsamen Nenner dar. Deswegen wird sich die ZBK-Fraktion in wie immer freier Abstimmung an der Beschlussfassung beteiligen. Persönlich werde ich, obwohl mir der Erarbeitungszeitraum bis zum 31.12.2015- als sehr langwierig und verzögernd vorkommt, trotzdem zustimmen.
TOP 8 Aufstellung eines Bürgerhaushalts
Die derzeitige Bürgerbeteiligung am Haushalt ist mangelhaft .Da der Haushaltsentwurf den Bürgern nicht in verständlicher Form transparent gemacht wird, kann eine sinnvolle Bürgerbeteiligung nicht ernsthaft erwartet werden. Wie in zahlreichen anderen hessischen Städten und Gemeinden, auch kleineren als Bad König, sollte daher für 2016 ein Bürgerhaushalt erstellt und vorgelegt werden und eine Bürgerbeteiligung in transparenter Form erfolgen.
Die heutige Version der der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegten Beschlussvorlage lautet:
„Die Stadtverwaltung wird ab dem Jahr 2016 einzelne Teile des Haushaltsplans, der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes in vereinfachter Form und Darstellung auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Ein Mehraufwand für die Verwaltung soll vermieden werden“.
Damit wurde auch hier nur ein Minimalkompromiss mit der Verwaltung und den Fraktionen getroffen.
Allein der Passus „ein Mehraufwand für die Verwaltung sollte vermieden werden“ ist meiner Meinung nach nicht zielführend. Warum? Aus dem einfachen Grund, weil sich die Verwaltungsspitze jederzeit darauf berufen könnte, dass keine Zeit für sowas da sei.
Offenheit, Transparenz und ein für den Bürger verständlicher Haushalt sind eine wichtige Grundlage für die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger um die vor uns liegenden schwierigen Haushaltsaufgaben gemeinsam zu meistern.
Der im H+F erarbeitete Kompromiss stellt unserer Meinung nach nur den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, trotzdem stimmen wir zu, um wenigstens einen ersten kleinen Schritt für mehr Transparenz zu erreichen.
Im Auftrag
Steffen Urich