Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König
Um die Abstandsregeln zu gewährleisten, ist die Besucherzahl begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass in den jeweiligen Sitzungsräumlichkeiten beim Betreten und beim Bewegen ein Mund-Nasen-Schutz angelegt werden muss. Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten. Am Eingang der Sitzungsräumlichkeiten wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.