In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011 hat der Wirtschaftsprüfer Torsten Hammann über die von ihm durchgeführte Sonderprüfung zu den Themen in der „Ist-Analyse“ des ehemaligen Kurgeschäftsführers Grosdidier berichtet und dabei die Fragen der ZBK-Fraktion wie folgt beantwortet:
– Welche Feststellungen wurden hinsichtlich der Beschlussfassung des Verwaltungsrates zur Verlängerung des Wärmeliefervertrages mit der HSE in 2008 getroffen? Gibt es in diesem Zusammenhang sonstige, finanziell relevante Feststellungen?
Bei der Verlängerung in 2008 um 10 Jahre, bis 2018, wurde der zu bezahlende Investitionskostenanteil nicht verändert. Der Wirtschaftsprüfer fragte ausdrücklich die HSE, welche Investition ihrerseits für die verlängerte Zahlung getätigt wurde – hierauf gab es nur die Antwort, daß keine Investition getätigt worden sei. Die Kurgesellschaft – und damit jeder Bad Königer Bürger – zahlt also für eine Investition, die nie getätigt wurde! Der Verwaltungsrat hat sich am 11.06.2008 mit der Vertragsverlängerung befasst. Das vom Vorsitzenden Uwe Veith unterzeichnete Protokoll dieser Sitzung enthält hierzu allerdings keinen Beschluss.
– Sind die Verpflichtungen der Kurgesellschaft aus der Getränkebezugsvereinbarung mit der Radeberger-Gruppe in den Bilanzen bis 2009 zutreffend abgebildet worden? Welche neuen Gesichtspunkte haben sich danach ergeben?
Weil die vertraglich vereinbarte Abnahmemenge nicht erreicht worden ist, hätte die Kurgesellschaft für die geringere Abnahme der Brauerei einen Ausgleich zahlen müssen. Für diese Verpflichtung ist in den Bilanzen bis 2009 keine Rückstellung gebildet worden.
– Bestand oder besteht Handlungsbedarf bei der bilanziellen Behandlung der Goldkarten?
Auch in diesem Punkt waren die früheren Bilanzen nicht korrekt (Rechnungsabgrenzungsposten zu gering).
– Gab oder gibt es Auffälligkeiten bezüglich der Abrechnung des Wasserverbrauchs der Kurgesellschaft mit der Stadt? Ist eine zutreffende Abrechnung sichergestellt?
In allen geprüften Jahren (2005-2009) wurde der Wasserverbrauch der Kurgesellschaft mit der Stadt nicht korrekt abgerechnet. Erst im September 2010 hat die Stadt das korrigiert und eine entsprechende Nachforderung gestellt. Die Verantwortung liegt sowohl bei der Stadt als auch bei der Geschäftsführung, der Fehler hätte deutlich früher auffallen müssen. Man muss sich fragen, ob der Bürger in den Jahren 2005-2009 korrekte Wassergebühren gezahlt hat!
– Sind die von Aushilfen geleisteten Mehrarbeitsstunden in den Bilanzen bis 2009 zutreffend abgebildet worden?
Nein, in 2009 hätten hierfür Rückstellungen gebildet werden müssen.
Nach diesen Antworten steht eindeutig fest, dass in der Vergangenheit erhebliche Fehler gemacht wurden, die nur deshalb inzwischen korrigiert wurden, weil Herr Grosdidier die richtigen Fragen gestellt hatte und ZBK sowie CDU darauf bestanden haben, die Angelegenheit aufzuklären.
Ohne die durchgeführte Sonderprüfung wäre nichts unternommen worden, die Fehler zu korrigieren. Auf Nachfrage der ZBK berichtet der Sonderprüfer, dass die Prüfung bereits Positives bewirkt habe. Die von ihm aufgedeckten Punkte wurden entsprechend gewürdigt, die Fehler wurden und werden nach und nach korrigiert Diese Prüfung hat sich bereits jetzt für den Bürger mehr als bezahlt gemacht!.
Die ZBK wird deshalb auch im kommenden Jahr an ihrem Kurs festhalten und allen Dingen auf den Grund gehen, die der Aufklärung bedürfen.