Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 5. der Stadtverortnetenversammlung vom 10. Dezember 2015
Hier Erhöhung der Grundsteuer A auf 490%,der Grundsteuer B auf 490% und der Gewerbesteuer auf 385% für den Haushalt 2016 und der Kindergartengebühren ab 01.08.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lehnen die weitere Erhöhung der o.g. Gebührensätze aus folgenden Gründen ab:
> Wir haben noch keinen beschlossenen Wirtschaftsplan der Kur GmbH; dieser verzeichnet teilweise noch unklare aber hohe Kostensteigerungen in maßgeblichen Punkten.
> Des Weiteren sehen wir Unklarheiten bezüglich der immer noch fehlenden Jahresabschlüsse ab 2009.
> Bereits im September haben wir Niederschlagungen aus Forderungen im hohen 6-stelligen €- Bereich abgelehnt und dabei ein transparentes Vorgehen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gefordert. Dieses ist uns in der Stadtverordnetenversammlung verweigert worden. Es ist zu befürchten, dass weitere Forderungsabschreibungen in größeren Summen erfolgen könnten.
O.a. Unwägbarkeiten lassen uns zu dem Entschluss kommen, dass allen Verantwortungsträgern zunächst für diese weiteren – nicht im Haushaltssicherungskonzept aufgezeigten – Steuererhöhungen
> transparente Zahlen über den Sachstand der offenen Posten und Außenstände ,
> sowie den Sachstand des Forderungscontrollings seitens der Verwaltungsspitze zu liefern wären!!
Da dies ein weiteres Mal nicht erfolgt ist, werden wir die geplanten Steuererhöhungen im Sinne der Bad Königer Bürgerinnen und Bürger ablehnen.
Aus unserer Sicht sind des Weiteren noch nicht alle Einspar– bzw. Einnahmepotentiale ausgeschöpft worden.
Wir weisen darauf hin, dass mit Annahme dieses Beschlussvorschlages seitens der Verwaltungsspitze und Teilen des Magistrates Bad König den neuen Spitzenplatz der Steuersätze im Odenwaldkreis übernehmen wird. Nur Erbach kann dies mit z.Zt. 390 Punkten für die Gewerbesteuer toppen.
Für die ZBK Fraktion
Martin Schlingmann, Beate Beerbohm, Heike Jäger, Rolf Landgraf, Georg Strack, Andrea de la Haye, Steffen Urich