Ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer älteren Mitbürger
Am 03.04.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Einrichtung einer Gemeindepflegerin bzw.
eines Gemeindepflegers für Bad König beschlossen. Die Initiative dafür ging von der ZBK-Fraktion aus,
die einen entsprechenden Antrag bereits Ende 2023 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hat.
Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Stadt nachhaltig zu verbessern.
Mit diesem Beitrag erklären wir die Aufgaben eines Gemeindepflegers,
die Vorteile für unsere Stadt und wie diese Stelle vom Land Hessen gefördert wird.
Was macht eine Gemeindepflegerin/ein Gemeindepfleger?
Gemeindepfleger sind Fachkräfte, die eine wichtige Lücke in der Versorgung älterer Menschen schließen. Ihre Aufgaben umfassen:
- Hausbesuche und telefonische Beratungen,
um individuellen Bedürfnisse älterer Menschen zu erfassen und zu beraten. - Erfassung des Unterstützungsbedarfs sowie der vorhandenen persönlichen Möglichkeiten bzw. des Umfelds,
um einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. - Verweisberatung zur Information über bestehende Hilfen und Dienste im Bereich der Pflege,
Versorgung und Betreuung. - Initiierung präventiver Maßnahmen zur Stärkung der Selbständigkeit zur Beseitigung von Versorgungslücken.
- Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheits- und Sozialbereich,
um Angebote zu optimieren und darüber zu informieren.
Was sind die Vorteile für Bad König und seine älteren Mitbürger*innen
- Unterstützung im Alltag für ältere Menschen in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld,
um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. - Frühzeitige Erkennung von Bedarfen mit aufsuchenden Angeboten, um Bedarfe im pflegerischen,
medizinischen und sozialen Bereich frühzeitig zu erkennen. - Entgegenwirken sozialer Isolation durch die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Entlastung von Angehörigen, da sie auf professionelle Unterstützung zählen können.
- Verbesserung der Versorgung durch die verbesserte Koordination zwischen verschiedenen Hilfsangeboten.
Kosten und Förderung
Die Stelle wird durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gefördert.
Das Land Hessen übernimmt 80% der Personalkosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Jahr für eine Vollzeitstelle. Die Stadt Bad König trägt einen Eigenanteil. Ein einem aktuellen Rechenbeispiel mit einer E8-Vollsteitstelle liegt der städtische Anteil bei rund 16.000 € pro Jahr.
Trotz der angespannten Finanzsituation der Stadt Bad König ist die ZBK-Fraktion überzeugt, dass der Mehrwert für die älteren und pflegebedürftigen Menschen den städtischen Zuschuss bei weitem übersteigt.
Den Antrag der ZBK finden Sie hier: LINK