[swm_image src=“https://zbk.news/wp-content/uploads/2017/11/Vorranggebiete.jpg“ align=“left“ link=“#“ alt=““ title=“Windkraftvorranggebiete“]Beherrschendes Thema der jüngsten Vorstandssitzung der unabhängigen Wählergemeinschaft „Zukunft Bad König“ (ZBK) war das Thema „Windkraft“. Was heute für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger noch utopisch klingt – morgen könnte es Wirklichkeit sein! Denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen des Regionalplans Südhessen rund um die Kernstadt Bad König Vorranggebiete ausgewiesen, auf denen Windkrafträder entstehen könnten.
Bad König ist von sechs dieser Vorranggebiete eingekesselt – fünf davon liegen ganz oder teilweise auf Bad Königer Gemarkung:
Im Norden Etzen-Gesäß (49,4 ha),
im Osten das bereits bestehende Hainhaus (600,4 ha),
im Südosten Momart (87,1 ha) und Felgenwald (Gemarkung Michelstadt – 206 ha),
im Süden Zell (22,6 ha) und
im Westen Brombachtal (50,8 ha) – insgesamt also auf über 1000 Hektar Waldgebiet.
Diverse Gründe sprechen gegen die Errichtung auf diesen Vorranggebieten:
Schutz des Waldes (Waldbrandgefahr, Trinkwasserschutz),Zerstörung des Landschaftsbildes und Gefährdung von Tourismus und Kurbetrieb, Artenschutz von Rotmilan und anderer geschützten Vogelarten.
In Hessen beträgt der Mindestabstand zu Wohnbebauung 1000 Meter – in Bayern sind es 1500 Meter bzw. die zehnfache Höhe der Windräder (also meist 2000 Meter oder mehr). Es ist von einem Wertverlust der Immobilien auszugehen, die in Sichtweite stehen – Infraschall und Schlagschatten sind weitere Beeinträchtigungen.
Es ist bekannt, dass Anfragen von bundesweit tätigen Windkraftprojektierern für die Bad Königer Gemarkungen bereits vorliegen.
Um es klarzustellen: Erneuerbare Energien sind erforderlich, also auch Windkraftanla-gen, aber nur dort, wo sie Mensch und Natur nicht bedrängen oder gar schädigen!