Der Weg ist frei: Regressansprüche wegen der Straße nach Momart können verfolgt werden!

Wie von uns erwartet, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund, der von Bürgermeister Muhn um eine entsprechende Prüfung gebeten wurde, grünes Licht für die Umsetzung des am 17.10.2019 einstimmig gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung gegeben, Regressansprüche gegen alle an der Sanierung der Straße nach Momart Beteiligten zu prüfen und ggf. geltend zu machen.

Grundlage dieses Beschlusses war ein Antrag der ZBK-Fraktion vom 21.08.2019. Aufgrund der fehlenden Bereitschaft von Bürgermeister Muhn, den Stadtverordnetenbeschluss zügig umzusetzen, sind fast 3 Jahre verstrichen, bis die Sache auf den Weg gebracht worden ist.

Nun ist zielorientiertes Handeln erforderlich, den der Stadt entstandenen Schaden durch die augenscheinlich mangelhaften Leistungen der an der Baumaßnahme Beteiligten wenigstens teilweise wieder gut zu machen.

Immerhin: Besser spät als nie!

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Historie :

Auszug aus ZBK Infoblatt Sommer 2019

Auszug aus ZBK Infoblatt Herbst 2020

 

 

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