Alle zwei Jahre werden die Wassergebühren neu berechnet. Diese umfassen Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Gebühren setzen sich u.a. aus den Kosten für Investitionen in die Wasseraufbereitung, die Instandhaltung des Wasserversorgungsnetzes, Kosten der Erneuerung und Erhaltung der Abwasseranlagen sowie der Abwasserbeseitigung zusammen.
Dazu erarbeitet ein von der Stadt beauftragtes Büro die entsprechenden Kalkulationen auf Basis der von der Stadtverwaltung bereitgestellten Zahlen. Im Ergebnis wurde für den Abrechnungszeitraum 2024/2025 eine deutliche Gebührenerhöhung berechnet:
Frischwasser (brutto) bisher : 2,09€/m³
- ab 2024: 2,77/m³ (+33%)
Schmutzwasser bisher : 2,65€/m³
- ab 2024: 3,22/m³ (+22%)
Die entsprechenden Kalkulationen finden Sie hier :
Mehrbelastungen in Bad König durch Grundsteuererhöhung und wiederkehrende Straßenbeiträge sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht unbekannt. Was bedeutet die Erhöhung der Wassergebühren? Bei einem Verbrauch zwischen 100 und 200m³ für durchschnittliche Haushalte errechnet sich eine Mehrbelastung zwischen 125 € und 250 € pro Jahr.
Fakt ist aber auch, dass unser Netz alt und schadenanfällig ist. Deshalb investiert die Stadt seit Jahren in die Wasser-Infrastruktur, z.B. die Hochbehälter Gumpersberg und Momart sowie Abwasserkanäle und Wasserleitungen bei Straßensanierungen (Mainstraße, Waldstraße) und allgemeine Instandhaltungen. Dass die Gebühren steigen, ist daher für alle kommunalpolitischen Akteure nachvollziehbar.
Wir haben uns mit dem Zahlenwerk intensiv auseinandergesetzt
und an verschiedenen Stellen Ungereimtheiten und Fehler festgestellt, z.B. :
Die Stromkosten für die Wasserversorgung waren viel zu hoch angesetzt, und zwar auf den Maximalwerten der Kostenexplosionen im Stromsektor vor rund einem Jahr. Da sich der Strompreis glücklicherweise deutlich reduziert hat und auch mittelfristig keine erneute deutliche Steigerung zu erwarten ist – eher im Gegenteil – konnten wir eine Neukalkulation erwirken, weshalb sich die Erhöhung für das Frischwasser abgemildert hat: Immerhin konnten die Kosten nun auf (brutto) 2,68€ reduziert werden statt zuvor 2,77€.
Auch der Personaleinsatz und die Personalkosten werfen Fragen auf :
Beim Schmutzwasser ist eine halbe Mitarbeiterstelle im Haushalt abgesetzt. Daraus errechnen sich Arbeitgeberkosten (mit allen Abgaben) von knapp 30.000 € pro Jahr. In der Kalkulation werden aber knapp 58.000 € angesetzt.
Das gleiche beim Frischwasser: Im Stellenplan sind 4 Stellen angesetzt,
woraus sich Arbeitgeberkosten von rund 250.000 € ableiten lassen. Angesetzt hingegen sind 316.000 €.
Wir finden, da stimmt was nicht und haben das nachgefragt: Die Ausführungen des Bürgermeisters haben unseren Verdacht einer Unstimmigkeit bestätigt: So ist jeweils eine ¼ Stelle eines Bauamtsmitarbeiters in den Kalkulationen für Frisch- und Schmutzwasser zusätzlich eingerechnet, obwohl dies im Stellenplan ganz anders dargestellt ist.
Hier stellt sich die Frage, ob Beschäftigte über den Gebührenhaushalt querfinanziert werden ( dürfen ).
Auch die kalkulierten Lohnkosten für 2024 und 2025 weisen Fragen auf, da hier unterschiedliche Lohnsteigerungen zwischen 2% und 7,5% eingerechnet wurden. In der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023 wurde zumindest dieser Fehler im Zahlenwerk von der Stadt selbst bestätigt.
Wir haben gefordert, die Kalkulationen zu überarbeiten und mit korrekten Zahlen zu befüllen.
Dies bedeutet zwar einen Mehraufwand für die Stadt, hätte aber auch im Vorfeld durch einfache Mechanismen vermieden werden können.
Für die Situation trägt einzig und alleine Bürgermeister Muhn die Verantwortung :
Es kann nicht sein, dass so wichtige Dinge wie die Kalkulationen der Wasser- und Schmutzwassergebühren für die kommenden Jahre vom Bürgermeister erst in der letzten Sitzung des Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wären das frühzeitig erfolgt, hätte ohne weiteres eine korrekte Neukalkulation erfolgen können. So wurde den Fraktionen kurz vor Jahresende sprichwörtlich die Pistole auf die Brust gesetzt.
Da vermutet wurde, dass eine Neukalkulation keine signifikante Änderung der Gebühren bewirkt und eventuell künftig anfallende Kostenüberdeckungen mit dem Gebührensatz ab 2026 verrechnet werden, wurden beide Beschlüsse mit 9:6 Stimmen bei drei Enthaltungen verabschiedet.
Alle in der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüsse und die zugrunde liegenden Daten müssen
rechtssicher und nicht angreifbar sein.
Aus diesem Grund hat die ZBK den beiden Gebührenkalkulationen für Wasser und Schmutzwasser nicht zugestimmt.