Nachnutzung Freibadareal Bad König: Stadtverordnetenversammlung beschließt gemeinsames Konzept für Zwischennutzung und Zukunftsscreening

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. Oktober wurde die weitere Vorgehensweise für das Freibadareal beschlossen. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, ZBK und AfD. Einzig die Grünen haben sich der Unterstützung dieses gemeinsamen Vorgehens verweigert. Dem Beschluss gingen intensive und konstruktive Vorgespräche mit Bürgermeister Frank Hofferbert und der Verwaltung voraus, um von vornherein praktikable und rechtssichere Wege auszuloten. 

Der gefasste Beschluss umfasst zwei wesentliche Bausteine: eine ergebnisoffene Prüfung für eine zeitnahe Zwischennutzung sowie ein strukturiertes Interessenbekundungsverfahren für die langfristige Liegenschaftsentwicklung.

Pragmatischer Ansatz für eine Zwischennutzung ab 2027

Das Areal soll nach dem negativen Bürgerentscheid nicht jahrelang ungenutzt verfallen. Daher wird der Magistrat beauftragt, unter Beachtung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie das Gelände ab 2027 wieder zugänglich gemacht werden kann.
Dieser Prüfauftrag an die Verwaltung ist bewusst ergebnisoffen formuliert. Die in den Vorbesprechungen diskutierte Idee einer kontrollierten, anlassbezogenen Nutzung – etwa für Privat – oder Vereinsaktivitäten, Jugendpflege oder den vom Ausländerbeirat vorgeschlagenen Grillplatz – ist noch kein starres Endergebnis, sondern ein pragmatischer Lösungsweg:
  • Rechtssicherheit ohne Großinvestitionen: Eine unbeschränkte, dauerhafte 24/7-Öffnung als öffentliche Parkanlage würde erhebliche bauliche Auflagen und entsprechend hohe Kosten nach sich ziehen. Eine anlassbezogene Überlassung (ähnlich wie bei der Rentmeisterei) schafft klare Verantwortlichkeiten bei den Nutzern.
  • Vandalismusprävention: Durch feste Nutzungszeiten und Ansprechpartner wird das Risiko von Vermüllung und Vandalismus minimiert.
  • Kostenentlastung: Pflege- und Aufräumarbeiten sollen über ehrenamtliche Einsätze und die Unterstützung ortsansässiger Betriebe erfolgen, um den städtischen Haushalt und den Bauhof zu schonen.
Langfristige Perspektive: Das Interessenbekundungsverfahren
Parallel zur Zwischennutzung wird ein Interessenbekundungsverfahren als ergebnisoffenes Markt- und Ideenscreening gestartet. Auf Basis eines informativen Exposés richtet sich dieser Schritt gezielt an externe Investoren, Betreiber und Träger, die Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung und Nutzung der Liegenschaft haben.
Ein Investor, der den klassischen Schwimmbadbetrieb wiederbelebt, wäre ideal, ist nach aktuellem Stand jedoch eher unwahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, das Verfahren für andere tragfähige Nutzungskonzepte zu öffnen. Denkbar sind Perspektiven im sozialen Sektor oder auch im touristischen Bereich, beispielsweise durch eine Hotelansiedlung oder andere Freizeitangebote. Die administrative Abwicklung liegt bei der Verwaltung, die Richtungsentscheidung verbleibt bei den städtischen Gremien.
Bürgerideen sind gefragt
Haben Sie eigene Vorschläge, Ideen für eine sinnvolle Nachnutzung oder Kontakte zu potenziellen Investoren und Trägern, die für das Gelände infrage kommen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
E-Mail: info@zbk.news
Wir sammeln alle Anregungen aus der Bürgerschaft und bringen diese gebündelt in das anstehende Verfahren ein.

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