Verhindern, Verdrehen und Verbieten
Diesen Eindruck erweckt das Handeln von Bürgermeister Muhn in den letzten Tagen seiner Amtszeit.
Nicht nur bei der ZBK, sondern insbesondere bei der Bad Königer Bevölkerung trifft das vom Chef der Ordnungsbehörde für den Totensonntag am 24.11.2024 ausgesprochene
Veranstaltungsverbot für „Winterzauber“ und „Christmas Lights“ auf Unverständnis und Kopfschütteln.
Bekanntermaßen ist der „Winterzauber“ über Jahre hinweg fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Bad König.
Viele kleine Betriebe bieten dort ihre handwerklich hergestellten Produkte in vorweihnachtlicher Atmosphäre an, und der Winterzauber ist den Bad Königern eine lieb gewonnene Veranstaltung.
Oft planen die Anbieter über Monate im Voraus für dieses Event. Auch „Christmas Lights“ hat sich zu einem festen Bestandteil mit überregionaler Bekanntheit etabliert.
Der „Winterzauber“ hat traditionell über Jahre hinweg am Sonntag vor dem 1. Advent stattgefunden.
Dieses Jahr argumentiert Bürgermeister Muhn als Chef der Ordnungsbehörde plötzlich mit dem Hessischen Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1971!
Dabei bietet dieses aus dem Jahr 1971 stammende Gesetz durchaus Spielraum für solche Veranstaltungen: §8 dieses Gesetzes legt gewisse Einschränkungen für den Totensonntag fest,
um dem ernsten Charakter des Tages Rechnung zu tragen, verbietet aber Veranstaltungen nicht kategorisch.
Gleichzeitig erlaubt §14 des Hessischen Feiertagsgesetzes den örtlichen Ordnungsbehörden, Ausnahmen für Feiertagsveranstaltungen zu gewähren.
Zahlreiche Städte in Hessen nutzen diese Möglichkeit und zeigen, dass kulturelle Tradition und besinnliche Veranstaltungen in Einklang stehen können.
Warum wird dieses Jahr an Totensonntag plötzlich ein Veranstaltungsverbot verhängt ?
Warum wird damit eine liebgewonnene Tradition plötzlich zerstört ?
Es entsteht der Eindruck, dass das Verbot von „Winterzauber“ und „Christmas Lights“ an Totensonntag eher persönlichen Motiven entspringt als dem Wohl der Stadt dient.
Statt zu ermöglichen, wird durch den Bürgermeister als Chef der Ordnungsbehörde verhindert.
Gleichzeitig wird die Verantwortung für das Verbot aus den Odenwaldkreis und das Regierungspräsidium geschoben.
Dabei ist es jedem des Lesens mächtigen Bürgers klar, dass die Ausnahmen von der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt werden können.
Die ZBK kritisiert ausdrücklich das haltlose und willkürliche Veranstaltungsverbot für Winterzauber und Christmas Lights am 24.11.
Es ist Aufgabe eines Bürgermeisters – auch eines scheidenden Bürgermeisters -, die lebendige Kultur und das wirtschaftliche Fortkommen der kleinen Betriebe zu unterstützen,
anstatt Traditionen ohne sachliche Grundlage zu verhindern.