ZBK-Fraktion informiert: „ Die Zukunft von Bad König ist barrierefrei“

In Ihrer letzten Fraktionssitzung am 28.08.2011 wurde die aktuelle Situation in den einzelnen
Ausschüssen, wie der Stand der von der ZBK gestellten Anträge besprochen. Die Leitung der Sitzung übernahm Dr. Georg Strack.

Auf Einladung der ZBK-Fraktion wurde von Herrn Neumeuer vom VdK-Stadtverband Bad König ein Kurzreferat „Barrierefreiheit in Bad König“ gehalten.

Eine barrierefreie Umwelt ist nicht nur behindertengerecht, sondern zugleich menschengerecht. Barrierefreie Lebensbereiche kommen allen Menschen zugute. Darauf muss von vornherein beim Planen und Bauen geachtet werden. Nur rd. 300.000 Menschen  ( 4,5% ) sind von Geburt an behindert. In Bad König leben lt. Statistik des VA Darmstadt
1.221 schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 50 – 100,  das sind ca 12 % der Einwohner (9.500 )

500  Merkzeichen G für erheblich gehbehindert;
118  Merkzeichen aG für außergewöhnlich gehbehindert ( Rollst.);
18  Merkzeichen  BL für Blinde;
311 Merkzeichen  B  für Begleitperson;
150 Merkzeichen  H  für Hilflosigkeit.

Nicht mitgezählt sind die vielen Rolatornutzer, ältere Menschen, die keinen amtlichen Schwerbehindertennachweis haben.
Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang also konkret,

 – dass alle  Einrichtungen für alle Menschen – in jedem Alter und mit jeder Einschränkung oder Behinderung ohne techn. oder soziale Abgrenzung nutzbar sind und
 – dass jeder Mensch alle barrierefrei gestalteten Elemente seines Lebensraumes betreten, befahren und  selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe benutzen kann.

Im Jahre 1994 wurde das Benachteiligungsverbot für Behinderte in unserem Grundgesetz verankert und mit dem Gleichstellungsgesetz zum 1. Mai 2002 endgültig realisiert. Das Land Hessen verabschiedete  das Behindertengleichstellungsgesetz im Dez. 2004. Seit 1986 gibt es die VdK-Plakette „barrierefrei erbaut“, des Sozialverbandes VdK Hessen Thüringen.
Ausgezeichnet wurden Bauherren und Kommunen, die bei Neubauten, oder bei Umbaumaßnahmen die Belange der Behinderten Menschen positiv berücksichtigt haben.
Bei der Bauausführung werden die klar definierte Punkte beachtet.

Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung von „Barrierefreiheit“ sind:
1. Beseitigung der „Barrieren in den Köpfen“ damit eine sachbezogene und ehrliche Diskussion  möglich wird.
2. Verabschiedung von den Begriffen  behindertengerecht oder behindertenfreundlich.
3. Barrierefreiheit ist menschenfreundlich und gilt für alle Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

4. Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften  für die flächendeckende Beratung vor Ort muss  Vorrang haben , da hier das öffentliche Interesse vieler betroffener Bürgerinnen und Bürger tangiert wird.
Wenn man einmal den Bürgermeister für das Thema „ die Zukunft unserer Stadt ist barrierefrei“ als Fürsprecher auf seiner Seite hat, werden in den kommunalen Entscheidungsgremien die Köpfe langsam barrierefrei.

Fernziel könnte sein, dass eine Stadt  ihre besonderen Leistungen im Hinblick auf Barrierefreiheit mit einem entsprechenden Slogan vermarktet.
Vorschlag für Aktivitäten:
– Bildung eines Beirates;
– ein kommunaler Behindertenbeauftragter (ehrenamtlich);
– Prioritätenliste zur systematischen Beseitigung von Barrieren in der Stadt.
Eine Bilddokumentation  von einem Stadtrundgang im Okt. 2007 zur Aufnahme von Barrieren  wurde erstellt. (Bild – Präsentation mit Protokoll liegt im Bauamt vor)

Die ZBK-Fraktion sieht dies als Bestandteil der Zukunftsplanung für Bad König.

Für interessierte Bürger und Bürgerinnen haben wir das gesamte Referat unter folgendem Link hinterlegt: ZBK-Sitzung_28 8 11_Referat_VDK_Neumeuer

Zum Seitenanfang

Schreibe einen Kommentar