ZBK-Info Sommer 2017: Aktuelles aus der Stadtpolitik

Aktuelles aus unserer politischen Arbeit

Straße nach Momart: Vorschläge des Ortsbeirats wurden leider ignoriert – Sanierung kommt später

Aus dem Kommunalen Investitionsprogramm, kurz KIP, kann die Stadt Bad König Finanzzuschüsse in Höhe von 252.000 € für die Sanierung/Erneuerung der ca.1km langen Ortsstraße in unseren Stadtteil Momart einsetzen. Gut ist auf jeden Fall, dass wir einen der Brennpunkte für katastrophale Straßenzustände entschärfen können. Nur der Weg zur Sanierung/Reparatur wird in den Gremien unterschiedlich angegangen. Das Hauptziel muss sein, mit diesem Betrag die komplette Straße in einen dauerhaft guten Zustand zu versetzen.

Im Raum schwebten Angebotsschätzungen von städtischer Seite für eine grundhafte Kompletterneuerung in Höhe von ca.600.000 €. Das würde bedeuten, dass die Straße nur zu etwas mehr als einem 1/3 erneuert werden könnte und das mit ziemlich lang andauernden Umleitungen.

Deshalb wurde auch der Ortsbeirat Momart aktiv mit dem klaren Ziel, eine Komplettsanierung der Straße zu erreichen. Es wurden 3 überregional tätige Spezialfirmen hinzugezogen, die zugesagt hatten, eine vernünftige Oberflächensanierung und Bankettstabilisierung mit den vorhandenen Mitteln, 252.000 €, noch in diesem Jahr durchführen zu können. Dazu benötigen sie keinen Gutachter. Die von den Spezialfirmen vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalteten die auch stellenweise erforderlichen Grundsanierungen bzw. Fahrbahnanhebungen und hatten nichts mit der Kaltasphalt-Reparatur von Schlaglöchern zu tun. Außerdem wurde von einer Firma alternativ eine Oberflächensanierung mit Heißasphalt vorgeschlagen. Im Übrigen haben auch andere Gemeinden anstelle einer Grundsanierung eine kostengünstigere Oberflächensanierung mit KIP-Mitteln durchgeführt.

Wir haben uns in der Stadtverordnetenversammlung stark für die vom Ortsbeirat Momart vorgelegte Lösung einer Komplettsanierung eingesetzt. Leider konnten wir uns nicht durchsetzen. Die Befürchtung des Ortsbeirates, dass sich die anstehenden Arbeiten nach dem Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einschaltung eines Gutachters bis weit ins Jahr 2018 hinziehen werden und, wegen der mit der Beauftragung des Gutachtens verbundenen Kosten von rund 50.000 € die dann noch verfügbaren Mittel nicht mehr für eine Sanierung der ganzen Straße mehr ausreichen werden, sind dadurch leider wahr geworden. Wir hoffen und werden uns dafür einsetzen, dass nun die Arbeiten schnellstens und transparent angegangen und die noch verfügbaren Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden.

 

Bauvorhaben der „Vedanta Wagner Stiftung“ in Zell: Besorgnisse der Anlieger werden nicht beachtet, viele Fragen offen

Ziemlich viele Unklarheiten gibt es leider auch beim Bauvorhaben der „Vedanta Wagner Stiftung“ im Heubergweg in Zell (Bauleitplanung, Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplanaufstellung). Hier endete die Offenlegung im April 2017. Seitdem gab es nicht allzu viele Infos wie es weitergehen soll. Deshalb stellen wir hier die „Sachlage“ kurz zusammengefasst dar:

  • Waldrodung im Spätherbst 2016 mit Schaffung vollendeter Tatsachen. Zum Ausgleich erfolgt eine Auffor-stung im Stadt- und Waldbereich von Michelstadt!? Danach zügige Entfernung der Wurzelstöcke mit einer fast Brachlegung des Geländes, das ursprünglich ein Wald mit Bodenschutzfunktion und Wasserpuffer war. Wer hatte dies genehmigt??
  • Oberflächenentwässerung erfolgt provisorisch über einen Graben in zwei mit Plastikplanen ausgelegte Kleinteiche. Wer genehmigte das?? Liegt inzwischen ein „ordentlicher“ Entwässerungsplan vor?
  • Ziemlich schlechte Parksituation im Heubergweg und Helmertsweg. Ein Verkehrsgutachten sollte erstellt werden. Wer genehmigte diese Planung?? Liegt das Verkehrsgutachten inzwischen vor?
  • Festlegungen der möglichen Bebauung der bisherigen Waldfläche sollten festgeschrieben werden. Dort sind schon kleine Häuschen entstanden, deren Status noch unklar ist. Wer genehmigte das??
  • Warum ist die Straße im Bereich Heubergweg in der Bauleitplanung mit eingeschlossen? Wer hat das so vorgeschlagen?
  • Des Weiteren muss geklärt werden, auf wen die aufwendigen Erneuerungskosten zurückfallen, wenn die Kanäle und Straßen erneuert werden. Dafür müsste durch eine kameratechnische Untersuchung geklärt werden wie der Zustand der Kanäle ab dem provisorischen Abfluss von der Rodungsfläche sind. Wie ist da der Sachstand?

Besorgte Anlieger haben diese und noch viele weitere offene Fragen umfangreich dokumentiert und an die Stadt herangetragen. Leider drückt man sich dort um Antworten herum. Eine Stellungnahme der Stadt dazu haben die Anlieger nicht erhalten. Wir werden den weiteren Verlauf des Bauvorhabens genau beobachten und versuchen, den berechtigten Anliegen der betroffenen Bürger und des Antragsstellers Geltung zu verschaffen.

 

Urnenfelder: Warum werden Stadtteile und Kernstadt unterschiedlich behandelt?

 In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.08.2017 hat Bürgermeister Veith angekündigt, dass eine Erweiterung des Urnenfeldes am Bad Königer Friedhof vorbereitet wird. Da die Nachfrage vorhanden ist, können wir dieses Vorhaben durchaus nachvollziehen.

Allerdings stellt sich uns dabei die Frage, warum die in den Stadtteilen angelegten Urnenfelder (zuletzt in Gumpersberg und Kimbach) durch Spenden finanziert wurden und in der Kernstadt nicht. Einen sachlichen Grund dafür, hier unterschiedlich vorzugehen, können wir nicht erkennen.

 

Bürgerbus Bad König fast startklar: Leider keinerlei Unterstützung durch die Stadt

Dank des großen Einsatzes des Bürgerbusvereins Bad König wird der Bürgerbus im Oktober 2017 fahren. Mit der Zusage der Hessischen Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ für eine auf drei Jahre angelegte Förderung ist der Durchbruch gelungen. Im Oktober 2017 soll in Bad König und seinen Stadtteilen mit dem Fahrbetrieb begonnen werden. Zunächst wird ein Hol- und Bringedienst an allen Dienstagen und Donnerstagen eingerichtet. Wer gefahren werden will, meldet seinen Fahrtwunsch am Tag vorher telefonisch unter der Nummer 06061/979977 an. Das Angebot gilt für alle mobilitätseingeschränkten Bürger, vorrangig Senioren, um deren Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in Bad König weiterhin sicherzustellen. Alle Transporte sind unentgeltlich, der Verein freut sich natürlich über kleine Spendenbeiträge. Sowohl die Einschränkung des Nutzerkreises als auch die Unentgeltlichkeit waren Bedingungen des Finanzamtes für die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig, mit der Spenden an den Verein steuerlich geltend gemacht werden dürfen.

Leider findet der unabhängige und überparteiliche Bürgerbusverein Bad König e.V. anders als andere Bürgerbusvereine keinerlei Unterstützung durch die Gremien der Stadt und der Verwaltung, durch die sich Versicherungs- und Haftungsfragen vereinfachen würden. In einem Flyer an alle Haushalte wird der Verein rechtzeitig über Start und Bedingungen für die Nutzung des Bürgerbusses informieren.

Die ZBK unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich, dankt allen Aktiven für ihren unermüdlichen Einsatz und wünscht dem Bürgerbus einen guten, erfolgreichen Start.

 

Jahresabschlüsse: Prüfung des Abschlusses für 2010 durch das Revisionsamt endet mit „Ohrfeige“ –

Jahresabschlüsse 2011-2013 endlich erstellt – Prüfungen stehen noch aus

Der Bericht des Revisionsamtes des Odenwaldkreises über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 hat unsere Einschätzung des mangelhaften Mahnwesens unserer Stadt leider in vollem Umfang bestätigt.

Auf der Seite 12 dieses Berichtes heißt es wörtlich:

Neben der finanziellen Belastung durch die Verpflichtung zum Verlustausgleich (der Kurgesellschaft) schränkt auch das mangelhafte und nur in rudimentären Grundzügen vorhandene Forderungsmanagement die Liquidität der Kommune ein. Im geprüften Haushaltsjahr wurde festgestellt, dass für viele Schuldner erhebliche Rückstände bestehen und eine frühzeitige Androhung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Setzen von Münzzählern, Pfändungen, Eintragung von Sicherungshypotheken) nicht konsequent durchgeführt wird. Die bei der Stadt ausgewiesenen offenen Forderungen sind im Vergleich zu anderen Kommunen in vergleichbarer Größenordnung als sehr hoch zu bewerten. Sofern ein Forderungsmanagement nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt wird, werden die Gesamtausfälle weiterhin in zunehmendem Maße die Ergebnisse der Stadt belasten. Im geprüften Haushalts-jahr (2010) beläuft sich der Forderungsausfall bezogen auf alle Forderungsbereiche auf ca. 9%. Bei der Einzel-betrachtung nur der Forderungen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen liegt der Forderungsausfall bei fast 20%. Hier besteht dringender Bedarf, ein gut strukturiertes und funktionsfähiges Forderungsmanagement einzurichten und dieses zielgerichtet und konstant anzuwenden.“

Bis 2010 kamen also von jedem Euro, der an Steuern, Gebühren und Beiträgen hätte gezahlt werden müssen, nur 80 Cent tatsächlich in der Stadtkasse an! Gerade diejenigen, die es mit der Steuerehrlichkeit nicht so ernst meinen, wurden belohnt und konnten von den aufgezeigten Mängeln profitieren.

Und wer zahlt die Zeche? Die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger, die für die Forderungsausfälle von insgesamt über 270.000 € mit immer höheren Steuern und Gebühren bluten müssen.

Das Revisionsamt, das beim Jahresabschluss 2009 noch „gnädig“ war und diesem Abschluss trotz der seinerzeit schon reklamierten Mängel noch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte, zeigt nun der Stadt die gelbe Karte und erteilt dem Jahresabschluss 2010 nur noch einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 Dieser wird auf Seite 82 des Berichtes wie folgt begründet:

Das Revisionsamt des Odenwaldkreises vertritt die Auffassung, dass bezüglich des Forderungsmanagements der Stadt Bad König erheblicher Anpassungsbedarf in den organisatorischen Abläufen besteht, der zwingend umzusetzen ist. Aus der bisherigen Arbeitsweise können sich in den folgenden Jahren zusätzliche erhebliche finanzielle Engpässe sowie ein erhöhter Kreditbedarf für die Aufrechterhaltung der Liquidität ergeben. Insoweit spiegelt die Bilanz in diesem Bereich ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags- und Finanzlage der Stadt wider.“

Bis zur Prüfung des Revisionsamtes hatte die Stadt Bad König also kein Forderungsmanagement, dessen organisatorische Abläufe den Anforderungen des Revisionsamts entsprechen. Eine personelle Verstärkung ist zwar inzwischen erfolgt. Weil aber vorrangig mit Hochdruck an den seit langem überfälligen Jahresabschlüssen gearbeitet werden musste, konnten die dringend notwendigen organisatorischen Änderungen bis dahin noch nicht umgesetzt werden. Hier rächten sich die von uns schon seit langem beklagten Versäumnisse der Vergangenheit!

Nachdem die Jahresabschlüsse bis 2013 inzwischen aufgestellt wurden und bis zum Jahresende auch die weiteren noch überfälligen Abschlüsse (2014-2016) erstellt werden sollen – hierfür gebührt Herrn Best Anerkennung und Respekt – hoffen wir, dass nunmehr endlich auch das Forderungsmanagement vernünftig aufgestellt wird. Wir können es uns nicht länger leisten, durch organisatorische Mängel unnötig Einnahmen zu verlieren!

 

Thermendarlehen der Kurgesellschaft: Umschuldung auf die Stadt leider gescheitert – Jetzt mit der Bank über Tilgungsstreckung verhandeln!

Leider ist die von uns schon seit Jahren geforderte Umschuldung der Thermenkredite von der Kurgesellschaft auf die Stadt in diesem Jahr endgültig gescheitert. In jüngerer Zeit erfolgte Rechtsänderungen und aktuell strengere Rechtsprechung machen es unmöglich, die mit einer Umschuldung untrennbar verbundene Übertragung des Thermengrundstücks auf die Stadt ohne Zahlung von Grunderwerbsteuer durchzuführen. Wir bedauern es sehr, dass der unnötige Zeitverzug zu diesem unerfreulichen Ergebnis geführt hat.

Umso wichtiger ist es jetzt, mit der Hausbank der Kurgesellschaft über eine Tilgungsstreckung des Thermendarlehens zu verhandeln. Weil die derzeit vereinbarte Darlehenstilgung weit höher ist als die jährlichen Abschreibungen für das Thermengrundstück, muss die Differenz zwischen Tilgungs- und Abschreibungsbeträgen seitens der Stadt zum Ausgleich an die Kur GmbH gezahlt werden. In den Jahren von 2017 bis 2021 sind die zu leistenden Zahlungen in der Anlage „Finanzplan“ beziffert. Diese betragen in

2017                                      330.000 €

2018                                      343.000 €

2019                                      375.000 €

2020                                      443.000 €

2021                                      433.000 €

In 2022 und 2023 steigen diese Beiträge weiter an. Auch 2024 werden (für 6 Monate Restlaufzeit des Darlehens) noch über 200.000 € zu leisten sein.

Diese Zahlungen müssen derzeit – zusätzlich zum Ausgleich der laufenden Verluste – von der Stadt übernommen werden, weil der Kur GmbH hierfür keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen und ansonsten deren Zahlungsunfähigkeit drohen würde.

Was bedeuten diese Zahlungen, die die Stadt bis auf weiteres nur über Steuererhöhungen ausgleichen kann:

=> eine unvertretbar große Steuerbelastung der ganzen Bürgerschaft ohne tatsächlichen Gegenwert,

=> einen weiteren Investitionsstau auf städtischer Seite,

=> einen weiteren Investitionsstau in der Kur GmbH.

Deshalb sollte unserer Meinung nach umgehend über eine Tilgungsstreckung mit reduziertem Zinssatz verhandelt werden, die den oben dargestellten Tilgungsüberhang möglichst auf 0 reduziert. Dadurch könnte eine erhebliche Liquiditätsverbesserung für Stadt und Kur GmbH erreicht werden, die bisher aus Steuermitteln zu leistenden Ausgleichszahlungen würden überflüssig werden.

Die oben genannten Mittel würden wieder frei, um den drohenden Kreislauf aus hohen Steuern und weiterem Investitionsstau aufzulösen. Es wäre wieder Geld verfügbar, um zahlreiche wichtige und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger liegende Maßnahmen, z.B. Reparaturen von Straßen und Brücken, nicht länger aufschieben zu müssen, sondern endlich durchführen zu können.

 

 

Wir bleiben für Sie am Ball!!!

 

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