ZBK informiert: Beratung und Beschlussempfehlung über Erlässe Und Niederschlagungen

Öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschass und des Bau- und Planungsausschusses am 21.September 2015
Tagesordnung (Auszug)
6. Beratung und Beschlussempfehlung über Erlässe Und Niederschlagungen
Es ist vorgesehen TOP 6 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.

Stellungnahme der ZBK-Fraktion
Zu TOP 6:

Unter diesem TOP soll über Erlasse und Niederschlagungen beraten und eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung abgegeben werden.

Wir bedauern, dass dieser TOP ausschließlich im nicht öffentlichen Teil behandelt werden soll. Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass die persönlichen Belange der in den jeweiligen Einzelfällen betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Öffentlichkeit nichts angehen. Das schließt aber unseres Erachtens nicht aus, die grundsätzliche Frage, wie es überhaupt dazu gekommen ist, über solche Erlasse und Niederschlagungen entscheiden zu müssen, im öffentlichen Teil zu beraten.

Wir halten es im Gegenteil sogar für geboten, in öffentlicher Sitzung Aufklärung darüber zu erhalten, ob und ggf. welche Versäumnisse bei der Stadtkasse und/oder der Finanzabteilung dafür ursächlich waren, welcher finanzielle Schaden der Stadt hierdurch entstanden ist und – vor allem – was unternommen worden ist, um die offensichtlich schon seit vielen Jahren bestehenden Mängel zu beseitigen und abzustellen. Unseres Erachtens haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht darauf, die Antworten hierauf in aller Öffentlichkeit zu erhalten, um selbst beurteilen zu können, wie es um das Mahnwesen unserer Stadt bestellt ist. Dieses für die finanzielle Lage unserer Stadt wichtige Thema darf nicht allein „im stillen Kämmerlein“ besprochen oder sogar klein geredet werden.

Besonders interessant wäre es ebenfalls zu erfahren, wie die Kommunalaufsicht des Kreises die hier offensichtlich bestehenden Probleme beurteilt, ob sie dort überhaupt bekannt sind und was von dort veranlasst wurde, um zu Verbesserungen zu kommen. Sollten wir hierauf keine befriedigenden Antworten erhalten, behalten wir uns vor, selbst unmittelbar auf die Kommunalaufsicht zuzugehen und um Aufklärung zu bitten.

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