Stellungnahme der ZBK zu den neu kalkulierten Friedhofsgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir lehnen diese Fassung der uns von der Verwaltungsspitze als alternativlos berechneten Friedhofsgebühren ab.
Bedanken möchten wir uns bei dem Beratungsbüro Schüllermann und Partner, welches die neue Kalkulation offen und nachvollziehbar ausgeführt hat.
Für uns ist die Neuberechnung klar verständlich, jedoch halten wir die Berechnungsgrundlagen von der Personalverwaltung, HA Lust, für mangelhaft.

Wie kommen wir darauf?
1. Uns erscheinen die Kosten die für den Bauhof der Kalkulation in Höhe von 134.500,00 € zu Grunde gelegt wurden sehr hoch. Bei 120 Bestattungen im Jahr auf allen städtischen Friedhöfen, kommen pro Bestattungsfall ein Aufwand von ca. 35 Stunden zusammen.
Führt man die Rechnung weiter:
Bei den Kosten des Bauhofes von 134.500,00 € geteilt durch den Verrechnungssatz von 32,00 €/h,
so entspricht das 4.203 Stunden pro Jahr. Nimmt man das für alle Friedhöfe in Bad König, so entspricht das knapp 3 volle Personalstellen. Laut Stellenplan 2,33.

2. Der Posten ILV Bauhof wird mit ca. 37.000,00 € ausgewiesen. Hier werden Maschinen und Geräte in Rechnung gestellt. Auch hier muss geklärt werden, welche Maschinen und Geräte und mit welchem Satz genau abgerechnet werden.

3. Die städtischen Berechnungsgrundlagen stammen alle aus dem Zeitraum 2011-2013. In dieser Zeit entstanden in den meisten Stadtteilen Urnengrabfelder in Eigenleistung und mit vielen Spenden, sowie Unterstützung des städtischen Bauhofs.
Wir vermuten, dass für diesen Zeitraum die Mehraufwandsstunden des Bauhofes seitens der Personalverwaltung mit in die Gebührenkalkulation eingerechnet wurden. Es sollten die Zeiträume von 2008-2010 als Vergleich herangezogen werden.

4. In dem von der Verwaltungsspitze vorgelegten Beschluss zur dramatischen Gebührenerhöhung wird uns Parlamentariern nahe gelegt, diesem alternativlos zuzustimmen. Frau Heub vom Büro Schüllermann bestätigte uns, dass die Gebühren alternativ für die einzelnen Bestattungsarten von uns selbst festgelegt werden können.

5. Bei Vergleichen mit anderen Kommunen hat Bad König nach der neuen Friedhofsgebührenordnung 2015 ca. 3mal so hohe Gebühren wie Michelstadt und ca 30% höhere wie in der Friedhofsgebührenordnung von Darmstadt vorgesehen.

6. Wir sehen in diesem Beschlussvorschlag seitens der Verwaltungsspitze nur einen Versuch, die Fehler und Kalkulationsmängel der Vergangenheit von uns, den Parlamentariern und Volksvertretern der Stadt Bad König, abnicken zu lassen und damit die Fehler von Früher zu legalisieren.

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