Wichtige Feststellungen der Haushaltsgenehmigung der Stadt Bad König 2022 durch den Odenwaldkreis

Wichtige Feststellungen der Haushaltsgenehmigung der Stadt Bad König 2022 durch den Odenwaldkreis

Am 10.03.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen.
Dieser wurde der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt, welche am 10.08.2022 erfolgte.

Der Haushalt für das Jahr 2022 sieht neben den personellen Aufwendungen für die Stadtverwaltung und die notwendigen
Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Versorgung insbesondere Investitionen in Millionenhöhe für die Kita Zell und das Freibad vor.

Hier hat die Kommunalaufsicht in Ihrem Schreiben vom 10.08.2022 Stellung bezogen, deren Inhalt wir an dieser Stelle für Sie,
die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad König zusammenfassen, da Sie mit Ihren Steuern die Finanzierung und den Schuldendienst
der entsprechenden Vorhaben leisten:

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist angespannt, Bad König ist unverändert finanziell leistungsschwach.
    Es bestehen deutliche risikobehaftete Unwägbarkeiten hinsichtlich der mit einer beträchtlichen Nettoneuverschuldung von 10,5 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025 einhergehenden Investitionsplanung, was insbesondere die Kita Zell und das Freibad betrifft: Die finanziellen Folgen dieser Investitionsplanung sind in der Mittelfristplanung nicht umfassend wiedergegeben, ihre Tragweite für die Zukunft ist folglich noch nicht vollständig abgebildet.

Sowohl bei der Kita Zell als auch bei der Freibadsanierung sind gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen Mehrkosten in Millionenhöhe zu erwarten.

  • Allein schon die bis 2025 laut Plan auf 25,4 Mio. € steigende städtische Verschuldung stellt vor dem Hintergrund der zu erwartenden negativen konjunkturellen Entwicklung, verbunden mit erheblich steigenden Energiekosten, einem dadurch höheren Verlustausgleich für die Kurgesellschaft und möglicherweise sinkenden Steuereinnahmen, eine erhebliche Gefährdung der städtischen Leistungsfähigkeit dar.

Beschlüsse der städtischen Gremien müssen konsequent so ausgestaltet sein, dass nachhaltig Überschüsse erzielt werden, mit denen die stetig steigenden Schulden bedient und die Folgekosten erfolgter kreditfinanzierter Investitionen gedeckt werden können. Allen dieser Handlungen vorangehen muss das vorherige kritische Hinterfragen geplanter Investitionen und deren Finanzierung.

  • Die Finanzierung der Grundsanierung des städtischen Freibads kann nicht als gesichert gelten.
    Es ist zweifelhaft, ob das Projekt Freibad mit insgesamt 3,5 Mio. € überhaupt realisiert werden kann
    (Hinweis: Die derzeitige Planung geht von 8,6 Mio Euro brutto aus!).
  • Bei Investitionen dieser Größenordnungen (Freibad und Kita) ist es erforderlich, sich über die nach deren Fertigstellung anfallenden und zu finanzierenden betriebs- und finanzwirtschaftlichen Folgekosten Gedanken zu machen und dabei auch eine mögliche Anhebung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ins Auge zu fassen.
  • Nach § 12 Abs. 1 und 2 GemHVO ist eine Folgekostenschätzung bei Investitionen von erheb-licher Bedeutung – wie dem Freibad und der Kita Zell – verbindlich vorgeschrieben. (Hinweis: Dies hat der Bürgermeister trotz gesetzlicher Verpflichtung und Aufforderung durch die Kommunalaufsicht nicht erstellen lassen). Der im Vorjahr ausgesprochenen Empfehlung der Kommunalaufsicht, entsprechend transparent zu verfahren und möglichst valide Daten im Haushalt darzustellen,
    ist nicht gefolgt worden.
  • Zum 31.12.2021 wurden mit 3,212 Mio. € nur 20,1% (=> knapp 20% der im Haushalt zur Verfügung stehenden Investitionsmittel von 15,955 Mio. € tatsächlich ausgezahlt! Da diese Quote gegen das in § 10 Abs. 2 GemHVO geregelte Kassenwirksamkeitsprinzip verstößt, erwartet die Kommunalaufsicht künftig eine ernst- und gewissenhafte Prüfung der Frage, welche Investitionsvolumina überhaupt tatsächlich realisiert werden könnten und deshalb im Haushalt anzusetzen sind.
  • Die veranschlagte Finanzierung (Verpflichtungsermächtigungen) für Freibad und Kita Zell werden unter Auflagen genehmigt. Für das Freibad weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass die veranschlagten Kosten keinesfalls überschritten werden dürfen und eventuell erforderliche Erhöhungen nur im Wege eines Nachtragshaushalts vorgenommen werden dürfen.

Mittel dürfen nicht zwischen Kita und Freibad verschoben werden.

Zusammenfassend bestätigen die Feststellungen der Kommunalaufsicht die seit der Gründung der ZBK vertretene Auffassung hinsichtlich eines transparenten und sparsamen Umgangs mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad König.
Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein.

Die Hinweise und die Kritik am Bürgermeister der Kommunalaufsicht sind eindeutig:  So kann es nicht weitergehen.

Anspruch der ZBK ist es, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad König,
ebenso wie den Kindern eine Perspektive für die Zukunft zu bieten – mit einem Schwimmbad und einer neuen Kita in Zell!

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