Aktuelles aus unserer politischen Arbeit
Mangelhaftes Mahnwesen – fehlendes Forderungsmanagement
In unserer letzten Ausgabe hatten wir unter Bezugnahme auf die Prüfung des
Jahresabschlusses 2012 durch das Revisionsamt des Odenwaldkreises berichtet,
dass auch bei dieser Prüfung – wie schon in den Prüfungsberichten der
Jahresabschlüsse 2010 und 2011 – weitere Forderungsausfälle festgestellt und das
mangelhafte Mahnwesen unserer Stadt gerügt wurde.
Wir hatten darauf hingewiesen, dass die Stadt das vom Revisionsamt schon seit
Jahren geforderte, dringend notwendige gut strukturierte und funktionsfähige
Forderungsmanagement immer noch nicht eingerichtet hat und dazu
aufgefordert, hier endlich tätig zu werden.
In den Bad Königer Stadtnachrichten Nr. 36/2018 vom 07.09.2018 erschien dann
eine, von Bürgermeister Uwe Veith unterzeichnete sogenannte „Offizielle
Richtigstellung des Magistrates“. Die beiden Magistratsmitglieder der ZBK – Bernd
Arndt und Reinhard Baron – waren nicht an der Abfassung dieses Textes beteiligt
gewesen.
Dort wurde zu unserer Aufforderung bemerkt:
„Hier geht es um die Vergangenheit. Die Aufarbeitung des
Forderungsmanagements ist, auch dank der personellen Aufstockung im vollen
Gange. Seit Anfang 2017 erfolgt die stetige Überwachung und Überprüfung der
offenen Forderungen sowie deren zeitnahen (Schreibfehler im Original!)
Anmahnung.“
Also alles Schnee von gestern? Ist jetzt alles gut?
Schön wärs. Wir hätten das ja selbst so gerne geglaubt.
Doch wie das Leben so spielt: Kurz nach der Veröffentlichung dieser
„Richtigstellung“ lieferte das Revisionsamt des Odenwaldkreises seinen „Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bad König zum 31.12.2013“ ab.
Die Feststellungen in diesem Bericht, der das Datum vom 10.09.2018 trägt, zeigen
überdeutlich, dass Bürgermeister Veith und eine Mehrheit aus SPD, CDU und
Grünen in den städtischen Gremien nach wie vor die Sache herunterspielen und
den Ernst der Lage beschönigen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bad König
Anlage Technische Prüfung: Prüfungsbemerkungen
Hier die wichtigsten Feststellungen des Revisionsamtes im Wortlaut:
Seite 45:
Im Rahmen der Prüfung der offenen Forderungen der Stadt wurde jedoch seitens des Revisionsamtes
festgestellt, dass in verschiedenen Bilanzpositionen Forderungen enthalten sind, die bereits seit den Jahren
2008 und früher bestehen, bei denen keine Wertberichtigung vorgenommen wurde. Insoweit ist die bereits
anlässlich der Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 getroffene Feststellung der Stadt, dass eine
vollständige Überprüfung der Forderungen erfolgt sei, unzutreffend.
Hinsichtlich der Wertberichtigung auf Forderungen hat die Stadt offenbar bewusst
falsche Angaben gemacht! Tatsache ist also: Die Vergangenheit, die der
Bürgermeister einfach als „abgehakt“ abtun will, ist noch lange nicht erledigt –
trotz der ernsthaften, auch von uns anerkannten Bemühungen neu eingestellter
Mitarbeiter.
Und es wird auch noch eine Weile dauern:
Seite 23:
Hierzu ist zwingend erforderlich, dass dieses Forderungsmanagement in Abstimmung mit allen
betroffenen Abteilungen eingerichtet wird, damit für die Arbeit wichtige Informationen frühzeitig in
allen Aufgabenbereichen vorhanden sind und umgehend auf die entsprechenden Situationen
reagiert werden kann, um Forderungsausfälle zu minimieren. Insoweit wird auch an dieser Stelle auf
die Ausführungen aus den Vorjahren verwiesen. Eine Umsetzung konnte aufgrund der
fortgeschrittenen Zeit noch nicht für die bisherigen Abschlüsse umgesetzt werden. Die
entsprechenden Überprüfungen und Anpassungen können frühestens ab dem Jahresabschluss 2017
erfolgen.
Der Jahresabschluss 2017 ist aber immer noch nicht fertiggestellt und zur Prüfung
weitergeleitet. Ob die vom Revisionsamt in den bisher geprüften Abschlüssen
festgestellten Mängel tatsächlich beseitigt sind, wird sich somit voraussichtlich
erst Ende 2019 herausstellen. Außerdem gibt es für das laufende Jahr 2018 noch
keinen genehmigten Haushalt, Planungen für den Haushalt 2019 und Beratungen
darüber in den städtischen Gremien müssten längst begonnen sein. Gesetzliche
Vorgaben werden wie in den Vorjahren voraussichtlich auch jetzt nicht
eingehalten.
Doch es kommt noch viel schlimmer. Folgende Feststellung des Revisionsamts hat
uns die Haare zu Berge stehen lassen:
Seite 46:
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen muss jedoch in sehr vielen Fällen festgestellt werden, dass
Mahnungen und Beitreibungen stark verspätet erfolgt sind, Vollstreckungen nicht weitergeleitet
wurden
und auch sonst keine Maßnahmen zur Realisierung ergriffen wurden. Es wird hier tatsächlich der
Anschein erweckt, als wären diese Fälle – aus welchen Gründen auch immer – unvollständig
bearbeitet abgelegt worden. Somit kann in solchen Fällen nach Auffassung des Revisionsamtes nicht
grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um sogenannte nicht von der Stadt
verschuldete Uneinbringlichkeiten handelt.
Hier spricht das Revisionsamt erstmals offen von bewusster Schlamperei und
absichtlicher unvollständiger Bearbeitung, die von der Stadt selbst verschuldet ist!
Es stellen sich daraus vier Fragen, die beantwortet werden müssen:
1. Wer trägt die Verantwortung für diese langjährig geduldete Schlamperei?
2. Haben von dieser Schlamperei bestimmte säumige Zahler profitiert?
3. Wenn ja, war das Schonen dieser bestimmten säumigen Zahler dafür
verantwortlich, dass so lange nichts am Mahnwesen verbessert wurde?
4. Ist jetzt gewährleistet, dass die neuen Mitarbeiter, die sich um die
Aufarbeitung der Vergangenheit bemühen, ihrer Arbeit gründlich und
konsequent, ohne Rücksichtnahme auf bestimmte säumige Zahler,
nachgehen können?
Nur noch der Vollständigkeit halber:
Natürlich ist der Betrag der Forderungsausfälle sowie der bislang nur mangelhaft
bearbeiteten offenen Forderungen auch in 2013 weiter angestiegen:
Seite 46:
Somit handelt es sich um eine Gesamtsumme an offenen Forderungen von 497.731 ,70 €, die bislang
nur mangelhaft bearbeitet wurde.
Seite 48:
Zum 31.12.2013 hatte die Stadt selbst einen Betrag von 230.423,07 € wertberichtigt. Aufgrund der
stichprobenweisen Überprüfung wurden durch das Revisionsamt fehlende Wertberichtigungen in
Höhe von mindestens 146.187,39 € festgestellt. Damit wurden insgesamt 376.610,46 € oder 15,41%
aller nominalen Forderungen von 2.443.733,46 € wertberichtigt.
Im Klartext: Stand Ende 2013 ist der Stadt fast jeder sechste Euro an Steuer- und
Gebühreneinnahmen verloren gegangen! Wir sind gespannt, wie sich diese
fürchterliche Zahl in den noch ausstehenden Jahresabschlüssen 2014, 2015, 2016
und 2017 weiter erhöhen wird!
Am 28. Oktober 2018 ist Wahltag. Gehen Sie wählen!
Insgesamt macht der Prüfungsbericht des Revisionsamtes eines besonders
deutlich:
Es muss sich etwas ändern in Bad König.
Am 28. Oktober 2018 ist Bürgermeisterwahl.
Gehen Sie wählen und setzen Sie sich aktiv für eine bessere Zukunft unserer Stadt
ein. Denn wenn Sie nicht wählen, kommt dies garantiert demjenigen zugute, den
Sie eigentlich gerade nicht wollen.
Übrigens:
Dies gilt natürlich auch für die Landtagswahl!
Wir bleiben für Sie am Ball!!!