Entscheidung zum Helmertweg: Fakten und Hintergründe zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20. August 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von 19:2 Stimmen beschlossen, auf einen grundhaften Vollausbau der Umleitungsstrecke im Stadtteil Zell (u. a. Helmertweg) nach der Wiedereröffnung der Zeller Brücke B45 zu verzichten.
Im Folgenden möchten wir für die ZBK-Fraktion die sachlichen, finanziellen und infrastrukturellen Gründe darlegen, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

1. Baulicher Zustand des Helmertwegs

Infolge der Brückensperrung an der Bundesstraße 45 wurde der Durchgangsverkehr über Zell umgeleitet. Um den daraus resultierenden Belastungen und den entstandenen Schäden Rechnung zu tragen, hat Hessen Mobil bereits eine umfassende Oberflächensanierung durchgeführt.
Dabei wurde eine rund 10 cm starke Asphalttragdeckschicht aufgebracht. Nach fachtechnischer Einschätzung der Bauverwaltung weist diese Fahrbahndecke bei künftiger Nutzung als reine Anliegerstraße eine prognostizierte Haltbarkeit von bis zu 25 Jahren auf. Verbliebene Mängel im Detailbereich (wie punktuelle Beeinträchtigungen des Regenwasserabflusses) sind bekannt und werden zeitnah angegangen.
Parallel dazu erfolgt die Sanierung der städtischen Kanalisation in den Abschnitten mit ausreichender hydraulischer Kapazität grabenlos und wirtschaftlich im Schlauchliner-Verfahren.

2. Priorisierung anhand des Straßenzustandskatasters

Die Stadt Bad König steuert ihre Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage eines ganzheitlichen Straßenzustands- und Infrastrukturkatasters, das die Gewerke Straße, Kanalisation und Wasserleitung systematisch erfasst und bewertet: https://zbk.news/wp-content/uploads/2023/11/20231104-Infrastrukturkataster-221031_B2-9-02_PPP.pdf
Ziel dieser strategischen Planung ist es, Investitionen dort einzusetzen, wo der bauliche Zustand das Eingreifen zwingend erfordert. Das Kataster zeigt, dass nicht bei jeder Sanierungsmaßnahme ein vollständiger Vollausbau ganzer Straßenzüge notwendig ist; gezielte Teilsanierungen und die Beseitigung von Schwachstellen stellen vielfach die wirtschaftlichere Methode zum dauerhaften Werterhalt dar.

3. Priorität im Stadtteil Zell: Der Faltenweg

Im Stadtteil Zell weist das Infrastrukturkataster für den Faltenweg die höchste Dringlichkeitsstufe aus.
Der Faltenweg fungiert künftig als zentraler Zubringer für die sanierte Waldbachschule sowie die neu errichtete Kindertagesstätte Zell. Die Maßnahme Faltenwegist fachtechnisch und städtebaulich von höherer Relevanz als ein Vollausbau des bereits oberflächlich ertüchtigten Helmertwegs. Ein mehrjähriges Projekt im Helmertweg hätte die personellen und finanziellen Kapazitäten für andere notwendige Maßnahmen in Zell für längere Zeit gebunden.

4. Finanzielle Auswirkungen auf Bürger und städtischen Haushalt

Ein grundhafter Ausbau der Ortsdurchfahrt hätte Gesamtkosten von rund 9,34 Millionen Euro verursacht. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit ergab folgende Rahmenbedingungen:
  • Eigenanteil der Stadt: Trotz einer Landesförderung (KSB) und Ausgleichszahlungen nach dem Bundesfernstraßengesetz in Höhe von rund 1,87 Mio. Euro wäre ein städtischer Eigenanteil von ca. 4,94 Mio. Euro verblieben.
  • Wiederkehrende Straßenbeiträge (WKS): Die Landesfördermittel fließen nach den gesetzlichen Bestimmungen direkt dem städtischen Gesamthaushalt zu und mindern die Umlage bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen nicht. Auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer in Zell wäre eine Umlage von insgesamt rund 2,54 Mio. Euro entfallen. Das macht bei einem typischen Zeitraum für die Gebührenerhebung jährlich rund 1000 € für ein 500 qm Grundstück und knapp 1400 € für 700 qm.
  • Private Hausanschlüsse: Bei einem Vollausbau fallen für die Anlieger zusätzliche Kosten für die Erneuerung der Hausanschlüsse (Wasser/Kanal) auf privatem Grund an. Diese liegen erfahrungsgemäß bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro pro Grundstück.

5. Verkehrsbeeinträchtigungen und Bauzeit

Ein grundhafter Tief- und Straßenbau hätte eine Bauzeit von mindestens zwei bis drei Jahren in Anspruch genommen und umfangreiche Vollsperrungen erfordert. Nach der jahrelangen Belastung durch den überörtlichen Umleitungsverkehr erschien eine unmittelbar anschließende mehrjährige Großbaustelle für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie den örtlichen Gewerbebetrieb städtebaulich und verkehrlich nicht verhältnismäßig.

Fazit

Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung stützt sich auf die Fachexpertise der Bau- und Finanzverwaltung sowie die Daten des Infrastrukturkatasters. Sie gewährleistet, dass die vorhandenen Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich an den Punkten des Straßennetzes eingesetzt werden, an denen der Sanierungsbedarf am dringendsten ist.
Haben Sie Fragen zur Entscheidung oder zum Straßenzustandskataster? Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns unter info@zbk.news!

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