Aktuelles aus unserer politischen Arbeit
Hallenbenutzungsgebühren können abgeschafft werden – Gegenfinanzierung durch Gründung einer städtischen Bau-GmbH
Wegen der Haushaltslage muss die Stadt Bad König bisher als eine von wenigen Städten und Gemeinden in Südhessen für die Nutzung der städtischen Sporthalle Benutzungsgebühren erheben. Dies trifft die Sportlerinnen und Sportler der TSG Bad König und anderer Vereine sehr hart. Die ohnehin nicht auf Rosen gebetteten Vereine könnten und sollten ihre knappen Finanzmittel eigentlich sinnvoller einsetzen und für die Unterstützung und Förderung der sportlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder verwenden. Deshalb wird die ZBK-Fraktion in den anstehenden Haushaltsberatungen beantragen, die Hallenbenutzungsgebühren abzuschaffen.
Die Gegenfinanzierung dieses Vorschlags ist mit der Gründung einer städtischen Bau-GmbH, die die ZBK-Fraktion ebenfalls in den Haushaltsberatungen fordern wird, problemlos möglich. Auch wenn für die Gründung zwar zunächst Kosten entstehen und das Stammkapital eingezahlt werden müsste, hätte die Stadt erhebliche Vorteile zu erwarten. Denn auf diesem Weg könnte bei den vielen Bauvorhaben, die jetzt anstehen, zunächst die Mehrwertsteuer aus allen zu bezahlenden Rechnungen gespart werden. Außerdem hat diese GmbH – anders als die Stadt selbst – bei Ausschreibungen größere Verhandlungsspielräume und kann dadurch günstigere Preise erreichen. Für die Zukunft kann man dann auf diese Weise bei anstehenden Maßnahmen sparen, wie z.B. dem Neubau der Kita in Zell und bei der Sanierung des Kanalnetzes und der Wasserversorgung, für die ebenfalls erhebliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Mit den dadurch erzielbaren Einsparungen hätte die Stadt dann endlich wieder genug finanziellen Spielraum, um z.B. den Sportvereinen die Hallenmiete zu erlassen.
Da ohnehin bald Gespräche mit der Kommunalaufsicht und dem Regierungspräsidium geführt werden müssen (siehe unten), könnte bei dieser Gelegenheit auch dieses Thema angesprochen werden.
Straße nach Momart: Vorschläge des Ortsbeirats wurden leider ignoriert – Sanierung dauert deshalb viel länger!
Aus dem Kommunalen Investitionsprogramm, kurz KIP, kann die Stadt Bad König Finanzzuschüsse in Höhe von 252.000 € für die Sanierung/Erneuerung der ca.1km langen Ortsstraße in unseren Stadtteil Momart einsetzen. Gut ist auf jeden Fall, dass damit Mittel zur Verfügung stehen, um einen der Brennpunkte für katastrophale Straßenzustände entschärfen können. Nur als ein Trauerspiel bezeichnet werden kann dagegen die Art und Weise, wie in den städtischen Gremien die Umsetzung angegangen wird.
Am 12.03.2018 fand noch einmal eine Begehung der Straße durch Mitglieder des Magistrates statt. Auf Basis der Planungsvarianten eines Ingenieurbüros wurde die Sanierung der Straße diskutiert. Es wird davon ausgegangen, dass die für die Baumaßnahme zugesagten KIP-Mittel nur für ca. 40 %, vielleicht auch 50 % der Straße ausreichen könnten, daher soll die Maßnahme in mehreren Abschnitten ausgeführt werden: Einmal bis zum Verbrauch der KIP-Mittel und der Rest eben dann, wenn wieder mal finanzieller Spielraum gegeben sein sollte.
Auf Einwendungen, warum die vom Momarter Ortsbeirat vorgelegten und deutlich günstigeren Varianten keine Berücksichtigung finden, wird geantwortet, dass gemäß den Fördervoraussetzungen des KIP-Programms keine Reparaturen finanziert werden. Zudem beruft man sich auf die längerfristige Nutzung von mindestens 25 Jahre und stellt die Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen der vom Momarter Ortsbeirat vorgeschlagenen Firmen in Frage (die WIBank könnte die Fördermittel streichen). In den Fördervoraussetzungen ist klar vorgegeben, dass die Verbesserung der Mobilität förderfähig ist, insbesondere die Instandhaltung und Sanierung von Straßen und Fußgängerwegen.
Der Ortsbeirat und wir fragen uns, warum in anderen hessischen Städten und Gemeinden das funktioniert, was in Momart nicht zulässig sein soll.
Fazit: Bei den jetzt favorisierten Planungsvarianten kann nur ein Teil der Straße erneuert werden. Der Ausbau der Straße in mehreren Abschnitten verteuert zudem erheblich das Projekt durch zusätzliche Kosten für Baustelleneinrichtung usw. Traurig ist, dass bei dem derzeit in Bad König insgesamt anstehenden Investitionsbedarf für Straßen- und Kanalsanierung in Millionenhöhe die Straße nach Momart dann voraussichtlich am Sanktnimmerleinstag fertiggestellt sein wird. Hätte man – dem Vorbild anderer hessischer Städte und Gemeinden folgend – dagegen die Vorschläge des Momarter Ortsbeirats umgesetzt, würden dagegen die KIP-Mittel für den kompletten Straßenausbau reichen. Auffallend ist in diesem Zusammenhang auch, dass man für die Straße nach Momart ein unabhängiges Gutachten für 50.000 € benötigt, dies aber bei der Kita Zell nicht nötig sein soll. Dafür wird dort für einen “Kostenvoranschlag” einer Firma ca.10.000 € bezahlt! Dabei sagt Bürgermeister Veith immer: „Aber wir haben ja kein Geld“.
Bis Ende 2020 müssen die Baumaßnahmen abgeschlossen und bis Juni 2021 die Abrechnung der Projekte gemacht sein, damit die Fördermittel nicht verfallen.
Unser Kommentar: Warum denn einfach, wenn es auch kompliziert gemacht werden kann…
Jahresabschlüsse: Auch die Prüfung des Abschlusses für 2011 durch das Revisionsamt endet mit „Ohrfeige“ – Stadt hat bis heute (!) noch kein funktionierendes Forderungsmanagement
Im Januar 2018 hat das Revisionsamt des Odenwaldkreises seinen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vorgelegt. Wie bereits im Prüfungsbericht 2010 teilt das Revisionsamt unsere Einschätzung des mangelhaften Mahnwesens unserer Stadt in vollem Umfang.
Auf den Seiten 12 und 13 dieses Berichtes heißt es wörtlich:
„Neben der finanziellen Belastung durch die Verpflichtung zum Verlustausgleich (der Kurgesellschaft) schränkt auch das mangelhafte und nur in rudimentären Grundzügen vorhandene Forderungsmanagement die Liquidität der Kommune ein. Im geprüften Haushaltsjahr wurde festgestellt, dass für viele Schuldner erhebliche Rückstände bestehen und eine frühzeitige Androhung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Setzen von Münzzählern, Pfändungen, Eintragung von Sicherungshypotheken) nicht konsequent durchgeführt wird. Die bei der Stadt ausgewiesenen offenen Forderungen sind im Vergleich zu anderen Kommunen in vergleichbarer Größenordnung als sehr hoch zu bewerten. Sofern ein Forderungsmanagement nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt wird, werden die Gesamtausfälle weiterhin in zunehmendem Maße die Ergebnisse der Stadt belasten. Im geprüften Haushaltsjahr (2011) beläuft sich der Forderungsausfall bezogen auf alle Forderungsbereiche auf ca. 7,1%. Bei der Einzelbetrachtung nur der Forderungen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen liegt der Forderungsausfall bei ca. 13,5%. Hier besteht dringender Bedarf, ein gut strukturiertes und funktionsfähiges Forderungsmanagement einzurichten und dieses zielgerichtet und konstant anzuwenden.“
Bis 2011 kamen also von jedem Euro, der an Steuern, Gebühren und Beiträgen hätte gezahlt werden müssen, nur 86 Cent tatsächlich in der Stadtkasse an! Gerade diejenigen, die es mit der Steuerehrlichkeit nicht so ernst meinen, wurden belohnt und konnten von den aufgezeigten Mängeln profitieren.
Und wer zahlt die Zeche? Die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger, die für die Forderungsausfälle von insgesamt über 290.000 € mit immer höheren Steuern und Gebühren bluten müssen.
Schlimmer noch: Selbst bei einer nur stichprobenweisen Überprüfung hat das Revisionsamt über die schon von der Stadt selbst wertberichtigten Forderungen hinaus weitere Forderungsausfälle von rund 95.000 € festgestellt, die nach den geltenden Bewertungsrichtlinien längst hätten gebucht werden müssen. Dabei hatte die Stadt im vergangenen Jahr dem Revisionsamt zugesichert, dass eine vollständige Überprüfung der Forderungen erfolgt sei!
Völlig klar, dass das Revisionsamt diese falsche Behauptung nicht einfach so hinnimmt. Es zeigt nun der Stadt abermals die gelbe Karte und erteilt auch dem Jahresabschluss 2011 nur noch einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Dieser wird auf Seite 86 des Berichtes wie folgt begründet:
„Das Revisionsamt des Odenwaldkreises vertritt die Auffassung, dass bezüglich des Forderungsmanagements der Stadt Bad König erheblicher Anpassungsbedarf in den organisatorischen Abläufen besteht, der zwingend umzusetzen ist. Aus der bisherigen Arbeitsweise können sich in den folgenden Jahren zusätzliche erhebliche finanzielle Engpässe sowie ein erhöhter Kreditbedarf für die Aufrechterhaltung der Liquidität ergeben. Insoweit spiegelt die Bilanz in diesem Bereich ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags- und Finanzlage der Stadt wider.“
Darüber hinaus wird die Stadt aufgefordert, im Bereich der Forderungsbewertung umgehend eine verbindliche Regelung zu erarbeiten und schriftlich zu fixieren, wie mit diesen Fällen anlässlich der folgenden Jahresabschlüsse verfahren werden soll. Diese Regelung ist dem Revisionsamt unaufgefordert vorzulegen. Insgesamt muss die Stadt eine komplette Überprüfung aller offenen Forderungen durchführen. Mit dieser Überprüfung ist zu dokumentieren, inwieweit Forderungsausfälle existent sind, die bei frühzeitiger Mahnung, Vollstreckung usw. hätten realisiert werden können. Ein ggf. durch das mangelhafte Forderungsmanagement eingetretener Schaden ist entsprechend den Ergebnissen zu beziffern und dem Revisionsamt zu berichten.
Da wir dies schon lange gefordert haben, begrüßen wir dieses Vorgehen des Revisionsamtes sehr. Während unsere Forderungen bisher – mit voller Unterstützung der Vertreter von SPD, CDU und Grünen – ignoriert wurden, kann sich nun die Stadt nicht mehr länger um die notwendigen Antworten drücken. Wir werden die Sache weiter im Auge behalten und sind sehr gespannt auf die Ergebnisse. Nachdem alle überfälligen Jahresabschlüsse inzwischen erstellt sind und auch der Haushaltsplan 2018 inzwischen eingebracht worden ist, gibt es keine Gründe mehr, die einer zügigen Erledigung dieser richtigen und wichtigen Hausaufgabe entgegenstehen. Das Forderungsmanagement muss endlich vernünftig aufgestellt werden. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht auch diesmal wieder die Parlaments- und Magistratsmehrheit die Bereinigung dieses äußerst brisanten Fehlverhaltens der Verwaltungsspitze blockiert.
Thermendarlehen der Kurgesellschaft: Leider immer noch keine Fortschritte hinsichtlich einer Tilgungsstreckung – Abklärung mit Regierungspräsidium so schnell wie möglich!
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2017 haben wir einen Antrag eingebracht, mit dem der Magistrat aufgefordert wird, schnellstmöglich die Gespräche mit der Volksbank Odenwald über eine Tilgungsstreckung der bestehenden Kredite der Kurgesellschaft Bad König GmbH abzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechend geänderten Kreditvertragsentwurf zur Entscheidung vorzulegen.
Zu diesem Antrag hat sich Bürgermeister Veith in einem Gespräch mit dem „Odenwälder Echo“, über das am 07.02.2018 berichtet wurde, negativ geäußert. Da er seine Haltung mit sachlich unzutreffenden Argumenten begründet hat, möchten wir an dieser Stelle die nötigen Richtigstellungen anbringen:
Natürlich hat die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium in Darmstadt bei der Änderung der Kreditverträge, die nach Umsetzung der von uns geforderten Tilgungsstreckung erforderlich wird, „ein Wörtchen mitzureden. Es geht ja auch um eine Verlängerung der städtischen Bürgschaft, die alle Bürgerinnen und Bürger betrifft und nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko für Alle werden darf.
Klarzustellen ist, dass mit der Kommunalaufsicht aktuell noch nicht gesprochen worden ist. Wie sollte das auch gehen, wenn noch nicht einmal die Verhandlungen mit der Bank abgeschlossen sind? Es ist sicher davon auszugehen, dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen für die Stadt sehr positiv sein werden:
Denn mit einer Tilgungsstreckung entfällt endlich die Notwendigkeit für die Stadt, zusätzlich zum Ausgleich der „normalen“ Betriebsverluste jeweils jährlich hohe Beträge dafür aufzuwenden, dass die Kurgesellschaft nicht in der Lage ist, die wegen der relativ kurzen Darlehenslaufzeit derzeit hohen Tilgungsraten aus ihren eigenen liquiden Mitteln zu leisten. Jeder Cent, um den die Tilgungsraten die jährlichen Abschreibungen für die Therme überschreiten, ist von der Stadt zusätzlich zu leisten! In diesem Jahr werden hierfür 343.000 € fällig, dieser Betrag wird in den kommenden Jahren – wenn es nicht zu einer Tilgungsstreckung kommt – auf über 400.000 € pro Jahr steigen.
Somit addieren sich die möglichen Einsparungen aus einer Tilgungsstreckung auf den von uns genannten Betrag in Millionenhöhe – dabei sind weitere Einsparungen aus dem bei den Verhandlungen mit der Volksbank sicherlich erreichbaren niedrigeren Zinssatz noch nicht einmal berücksichtigt!
Richtig ist, wie von Bürgermeister Veith erwähnt, dass die Bank für die vorzeitige Vertragsänderung eine „Entschädigung“ verlangen wird. Doch ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass auch unter Einbeziehung dieser zu leistenden Entschädigung noch sehr deutliche Einsparungen für die Stadt verbleiben werden. Mit diesen Einsparungen könnte der drohende Kreislauf aus hohen Steuern und weiterem Investitionsstau aufgelöst werden. Es wäre wieder Geld verfügbar, um notwendige Investitionen in die Odenwaldtherme und für zahlreiche wichtige und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger liegende städtische Maßnahmen endlich durchführen zu können.
Wie Bürgermeister Veith darauf kommt, dass die Kommunalaufsicht neu verhandelte Kreditverträge mit eindeutig positiven Ergebnissen für die Stadt einfach ablehnen sollte, bleibt sein Geheimnis. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Regierungspräsidium (RP) die ihr vorzulegenden Ergebnisse zutreffend einordnen und der für die weitere Entwicklung der Finanzen unserer Stadt elementaren Vertragsänderung keine Steine in den Weg legen wird.
Selbstverständlich kann es nicht Sinn und Zweck der Tilgungsstreckung sein, die Kurgesellschaft über einen dann längeren Zeitraum dauerhaft nur mit wirtschaftlich unbefriedigenden Ergebnissen weiter existieren zu lassen. Zu Recht wird auch das RP bei den zu treffenden Entscheidungen von der Geschäftsführung eine klare Aussage dazu fordern, ob die mit einer Tilgungsstreckung gewonnenen Handlungsspielräume zu einer nachhaltig tragfähigen Perspektive der Kurgesellschaft führen. Im „Odenwälder Echo“ vom 07.04.2018 haben sich Bürgermeister Veith und Kurgeschäftsführer Eger sehr optimistisch zum Fortbestehen und zur Weiterentwicklung der Therme geäußert.
Fazit: Klärt also endlich den Sachverhalt mit dem RP und spielt nicht weiter zum Schaden der Bürger auf Zeit!
Die Gegner einer möglichen Tilgungsstreckung müssen sich dagegen die Frage gefallen lassen, ob sie nur das reguläre Auslaufen der Kredite (2024) abwarten wollen, um dann die Odenwaldtherme „endlich“ schließen und die Kurgesellschaft liquidieren zu können. Wenn dem so sein sollte, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kurgesellschaft, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, das Recht auf eine schnelle, klare und eindeutige Antwort!
- Wussten Sie schon, dass die Stadt Bad König 97,8% der Anteile an der Kurgesellschaft hält und wie es dazu kam? Bis heute lässt es der geltende Gesellschaftsvertrag nicht zu, privates, haftendes Kapital für Investitionen in die Odenwaldtherme in die Gesellschaft aufzunehmen. Dabei würde eine Beteiligung der Stadt von 50,1% völlig ausreichen. Fragen Sie mal beim Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und den Führungsleuten der anderen Parteien nach, warum dies so sein soll und bis heute nicht geändert wurde.
- Wussten Sie schon, dass der Betrieb der Therme und der Wandelhalle bis heute durch Bau- und Planungsfehler sowie unwirtschaftliche Altverträge belastet wird? Warum werden damit alle Bad Königer Bürgerinnen und Bürger für Fehler ehemaliger Verantwortlicher in Haftung genommen? Wir setzen uns dafür ein, dass diese Sachverhalte genauestens überprüft, die für die Weiterentwicklung von Therme, Wandelhalle und Stadt negativen Altverträge aufgelöst und damit die uns alle treffenden Belastungen zumindest minimiert werden.
- Unser Appell: Herr Bürgermeister, machen Sie Schluss mit der Geheimniskrämerei und sorgen Sie für Aufklärung!
Wir bleiben für Sie am Ball!!!